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Internetquellen zitieren: Beispiele für Österreich

Für Internetquellen reicht die Adresse allein nicht. Wie du fehlende Angaben ersetzt und was die österreichische Rechtslage seit 2024 daran ändert, erklären wir dir an Mustern.

Autor bei empirio.ai - Marvin Depping, Co-Gründervon Marvin DeppingAktualisiert am 27. August 2026Lesezeit 12 Min.

Eine Behördenseite, ein Statistikportal, ein Fachblog: Onlinequellen tragen in österreichischen Abschlussarbeiten einen großen Teil der Belege. Schwierig wird der Eintrag im Literaturverzeichnis meist nicht wegen der Zitierweise, sondern weil Autor oder Datum auf der Seite nirgends stehen.

Eine Internetquelle zitierst du in Österreich wie eine gedruckte Quelle, ergänzt um den URL-Link und das Datum deines letzten Zugriffs, wobei Autor, Erscheinungsjahr, Titel und Name der Website vorangehen und die gewählte Zitierweise darüber entscheidet, ob der Beleg in die Fußnote oder in Klammern rückt. Für vier gängige Zitierstile stellen wir dir je ein Musterbeispiel zum Übernehmen bereit.


📌 Das Wichtigste im Überblick

  • Jede Internetquelle braucht Autor, Datum, Titel, Website-Name und URL.
  • Österreichische Leitfäden verlangen beim Onlinebeleg zusätzlich das letzte Zugriffsdatum.
  • HS-QSG § 2a definiert das Plagiat seit 1. Juli 2024 neu.
  • Missbräuchliche KI-Nutzung gilt in Österreich als eigener Tatbestand.
  • Pew Research Center: 38 Prozent der 2013er Webseiten sind verschwunden.

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Welche Onlinequellen zählen als Internetquelle?

Als Internetquelle gilt jeder Inhalt, der ausschließlich im Netz erschienen ist und über eine Adresse im Browser erreichbar bleibt, also ohne gedruckte Entsprechung mit eigener Seitenzählung. Nicht jede Datei, die du am Bildschirm liest, fällt darunter.

Warum die Abgrenzung zählt, merkst du spätestens beim Literaturverzeichnis. Ein Zeitschriftenaufsatz bleibt ein Zeitschriftenaufsatz, auch als heruntergeladenes PDF, und verlangt Jahrgang, Heft, Seitenzahl und nach Möglichkeit den DOI. Ein E-Book behandelst du als Buch, wie unser Beitrag zum Zitieren von Büchern zeigt. Echte Internetquellen sind Behördenseiten, Presseaussendungen, Onlinelexika, Statistikportale, Videos sowie Beiträge in Foren und sozialen Netzwerken.

Zitierwürdig wird eine solche Quelle erst, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: eine verantwortliche Person oder Einrichtung ist erkennbar, der Inhalt lässt sich fachlich prüfen, und die Fundstelle bleibt stabil auffindbar. Der pauschale Rat, gedruckte Literatur dem Netz vorzuziehen, trägt nicht mehr, weil amtliche Statistiken und Gesetzestexte in Österreich zuerst und oft nur online erscheinen, etwa im Rechtsinformationssystem des Bundes. Ein Lexikonartikel ohne benannte Verfasserschaft scheidet als Beleg dagegen aus.

Die sechs Bestandteile einer Quellenangabe

Sechs Bestandteile trägt jede vollständige Angabe zu einer Internetquelle: Autor, Datum, Titel, Name der Website, URL und, sofern die Zitierweise es fordert, das Zugriffsdatum. Reihenfolge und Zeichensetzung wechseln von Stil zu Stil, die Bestandteile selbst nicht.

Sammle die sechs Angaben in dieser Reihenfolge ein, bevor du den Eintrag formatierst. Wer zuerst formatiert und dann sucht, übersieht regelmäßig den Aktualisierungshinweis, den viele Redaktionssysteme unauffällig an das Seitenende setzen.

BestandteilFundstelle auf der SeiteErsatzregel
AutorBeitragskopf, sonst Impressum der WebsiteEinrichtung einsetzen, sonst Titel vorziehen
DatumKopfzeile des Beitrags oder AktualisierungshinweisKennzeichnung „o. J.“ setzen
TitelÜberschrift des Beitrags, ersatzweise Browser-TabFunktion der Seite knapp benennen
WebsiteLogo, Kopfzeile oder ImpressumDomain ohne Protokoll angeben
URLPermalink des Beitrags, nicht die Suchadresseohne Adresse kein Beleg
ZugriffsdatumTag deines letzten eigenen Aufrufsnur bei manchen Zitierweisen nötig

Beim Autor rückt die verantwortliche Einrichtung nach, wenn keine Person genannt ist, in Österreich also etwa Statistik Austria oder ein Bundesministerium. Erst wenn auch keine Einrichtung erkennbar ist, beginnt der Eintrag mit dem Titel. Ein vorangestelltes „o. V.“ ist in den gängigen Zitierweisen nicht mehr vorgesehen.

Wenn Datum oder Verfasserschaft fehlen

Fehlende Angaben werden gekennzeichnet und nicht ergänzt. Für ein fehlendes Jahr setzt du „o. J.“ in den deutschsprachigen Zitierweisen und „n.d.“ in APA und MLA, bei APA zusätzlich im Kurzbeleg. Vorrang hat immer das Aktualisierungsdatum vor dem Ersterscheinungsdatum, weil du dich auf die Fassung beziehst, die du gelesen hast. Erfinden darfst du nichts, auch kein ungefähr passendes Jahr.

PDF, Video und Beiträge aus sozialen Netzwerken

Sonderformate zitierst du nach dem Typ des Dokuments und nicht nach dem Fundort. Ein PDF auf einer Website wird als Bericht, Broschüre oder Aufsatz geführt, mit der Adresse der Datei statt der Übersichtsseite. Bei einem Video stehen Kanal, Uploaddatum, Videotitel und bei einer konkreten Aussage die Zeitmarke. Für einen Beitrag aus einem sozialen Netzwerk nimmst du Profilname, Datum, die ersten Wörter als Titel und den Permalink des einzelnen Beitrags.

Zugriffsdatum: wann Österreich es verlangt

Österreichische Leitfäden verlangen beim Onlinebeleg regelmäßig ein Zugriffsdatum, während APA, MLA und Chicago es nur im Ausnahmefall vorsehen. Wer die Regel eines Stils auf einen anderen überträgt, baut sich einen Formfehler ein.

Grund für die Zurückhaltung der englischsprachigen Stile ist die Logik des Belegs. Trägt die Seite ein Veröffentlichungs- oder Änderungsdatum, ist die zitierte Fassung damit bereits bezeichnet, und das Zugriffsdatum beschreibt nur noch deinen Arbeitskalender.

ZitierstilZugriffsdatumRegel
APA 7nur im Ausnahmefallbei unarchivierten Seiten, die sich absehbar ändern
MLA 9optionalempfohlen bei fehlendem Datum oder instabiler Seite
Chicago 18ersatzweisenur ohne Veröffentlichungs- und Änderungsdatum
Deutsche Zitierweisein der Regel jaVorgabe der Lehrveranstaltungsleitung entscheidet

Stand: August 2026, Änderungen möglich.

Die österreichische Praxis fasst das Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien in seinen Richtlinien für die korrekte Zitation (Stand Jänner 2020) so zusammen: Online abgerufene Quellen werden wie gedruckte Quellen zitiert, die Literaturangaben jedoch um den URL-Link und das letzte Zugriffsdatum ergänzt.

Für APA 7 bleibt die Ausnahme dagegen eng gefasst. Ein Abrufdatum gehört nur dann in die Angabe, wenn die Quelle unarchiviert und auf Veränderung angelegt ist, etwa ein offen bearbeitbares Wiki oder ein Profil in einem sozialen Netzwerk. Eine datierte Presseaussendung fällt nicht darunter.

⚠️ Achtung

Ein Zugriffsdatum ersetzt kein fehlendes Veröffentlichungsdatum. Fehlt beides, kennzeichnest du die Quelle zusätzlich mit „o. J.“ und prüfst, ob sich dieselbe Aussage mit einer belastbareren Quelle belegen lässt.

Deutsche und amerikanische Zitierweise: vier Muster

Österreichische Institute unterscheiden zwischen der deutschen Zitierweise mit Fußnoten und der amerikanischen Zitierweise mit Klammerbelegen im Fließtext. Beide Systeme sind zulässig, solange du eines davon in der ganzen Arbeit durchhältst.

In allen vier Mustern steht dieselbe Quelle, damit der Unterschied sichtbar wird: die Untersuchung des Pew Research Center zum Verschwinden von Webseiten vom 17. Mai 2024. Autor-Jahr-Systeme wie APA und Harvard gehören zur amerikanischen Familie, Fußnotensysteme wie die deutsche Zitierweise und Chicago zur anderen. Die Grundlagen erklärt unser Leitfaden Richtig zitieren.

Internetquelle nach APA 7 zitieren

APA 7 setzt Autor und Jahr an den Anfang, kursiviert den Titel und nennt danach den Namen der Website. Der Eintrag schließt mit der URL ohne abschließenden Punkt, weil ein Punkt den Link beschädigen kann. Ein Zugriffsdatum entfällt, da die Seite ein festes Veröffentlichungsdatum trägt.

Literaturverzeichnis: Chapekis, A., Bestvater, S., Remy, E., & Rivero, G. (2024, 17. Mai). When online content disappears. Pew Research Center. https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/

Im Text: (Chapekis et al., 2024)

Internetquelle nach Harvard zitieren

Harvard arbeitet ebenfalls mit Autor und Jahr, stellt den kursivierten Titel hinter die Jahreszahl und leitet die Adresse mit „Verfügbar unter“ ein. Ein Zugriffsdatum gehört in der britischen Ausprägung fest dazu und wird an österreichischen Instituten meist ebenso erwartet. Die Feinheiten stehen in unserem Beitrag zur Harvard-Zitierweise.

Literaturverzeichnis: Chapekis, A., Bestvater, S., Remy, E. und Rivero, G. (2024) When online content disappears. Verfügbar unter: https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/ (Zugriff: 27. August 2026).

Im Text: (Chapekis et al. 2024)

Internetquelle in der Fußnote: die deutsche Zitierweise

Die deutsche Zitierweise belegt jede Quelle am Seitenende. Bei der ersten Nennung steht dort der Vollbeleg, ab der zweiten nur noch der Kurzbeleg aus Nachname, Jahr und gegebenenfalls Seitenzahl. Das Literaturverzeichnis, in österreichischen Leitfäden auch Bibliographie genannt, führt in jedem Fall den Vollbeleg. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zur deutschen Zitierweise.

Fußnote, Vollbeleg bei der ersten Nennung: Chapekis, Athena u. a.: When Online Content Disappears, Pew Research Center, 17.05.2024, https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/ (abgerufen am 27.08.2026).

Fußnote, Kurzbeleg ab der zweiten Nennung: Vgl. Chapekis u. a. 2024.

Internetquelle nach Chicago 18 zitieren

Chicago führt in der 18. Auflage zwei Systeme, von denen das Notes-Bibliography-System dem österreichischen Fußnotenmodell am nächsten kommt. In der Fußnote steht der Vorname vor dem Nachnamen, im Literaturverzeichnis rückt der Nachname nach vorn; nennt eine Seite keine Person, beginnen beide Einträge mit dem Betreiber der Website. Ein Zugriffsdatum setzt Chicago nur, wenn weder Veröffentlichungs- noch Änderungsdatum vorliegen.

Fußnote: Athena Chapekis u. a., „When Online Content Disappears“, Pew Research Center, 17. Mai 2024, https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/.

Literaturverzeichnis: Chapekis, Athena, Samuel Bestvater, Emma Remy und Gonzalo Rivero. „When Online Content Disappears“. Pew Research Center, 17. Mai 2024. https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/.

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Plagiat in Österreich: die Definition ist umgezogen

Die gesetzliche Plagiatsdefinition steht in Österreich seit 1. Juli 2024 in § 2a Abs 3 Z 4 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes. Die früheren Ziffern 31 bis 33 in § 51 Abs 2 UG 2002 galten daneben zunächst weiter und wurden durch BGBl. I Nr. 50/2024 erst mit 1. Oktober 2024 aufgehoben, drei Monate lang bestanden also beide Fundstellen nebeneinander. Zahlreiche Zitierleitfäden österreichischer Institute verweisen bis heute auf die aufgehobene Stelle, darunter die Richtlinien für die korrekte Zitation der Politikwissenschaft an der Universität Wien.

Ein Plagiat liegt nach § 2a Abs 3 Z 4 HS-QSG vor, wenn jemand Texte, Ideen oder künstlerische Werke ganz oder in Teilen übernimmt und als eigene ausgibt, ausdrücklich auch bei direkter, paraphrasierter oder übersetzter Übernahme ohne Kennzeichnung und Zitat der Quelle und der Urheberschaft. Nachzulesen ist der Wortlaut in § 2a HS-QSG im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Neben dem Plagiat führt dieselbe Bestimmung vier weitere Tatbestände auf, darunter in Ziffer 2 die Benützung unerlaubter Hilfsmittel, wozu ausdrücklich die missbräuchliche Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz zählt. Eine so gefasste Regel zu KI kennt weder das deutsche noch das schweizerische Bundesrecht. Ob dein Studienplan eine Deklaration verlangt oder den Einsatz untersagt, steht in deiner Prüfungsordnung.

Die Folgen laufen über zwei getrennte Verfahren. Das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ erklärt eine erschlichene Beurteilung nach § 73 UG 2002 mit Bescheid für nichtig und verweist dabei auf § 2a Abs 3 Z 2 bis 5 HS-QSG. Über einen Ausschluss vom Studium von höchstens zwei Semestern entscheidet als Ausnahme das Organ der Bildungseinrichtung, und zwar nur bei schwerwiegendem und vorsätzlichem Fehlverhalten; dagegen ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Was bei einem Verdacht auf dich zukommt, steht in unserem Beitrag zur Plagiatsprüfung. Dieser Beitrag ersetzt keine Prüfungsberatung.

Gibt es für Österreich eine verbindliche Zitiernorm?

Für Österreich existiert keine verbindliche Norm zum Zitieren (Stand: August 2026). Maßgeblich ist stattdessen, was Curriculum, Institut oder Lehrveranstaltungsleitung vorgeben.

Zwei Missverständnisse halten sich dabei hartnäckig. Die deutsche Zitierweise ist trotz ihres Namens keine Norm, sondern ein Bündel von Fachkonventionen, das sich zwischen Rechtswissenschaft, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften spürbar unterscheidet. Und die vielerorts genannte DIN ISO 690:2013-10 ist zurückgezogen, wie die DIN Media GmbH auf ihrer Produktseite ausweist.

Als Nachfolgedokument nennt DIN Media die internationale ISO 690:2021 in der vierten Ausgabe. Verpflichtend eingeführt ist sie an österreichischen Hochschulen nicht, und ohne Vorgabe des Instituts wählst du eine der beiden gängigen Zitierweisen und wendest sie durchgehend an. Genau das lassen auch die Richtlinien der Universität Wien ausdrücklich zu: Die Wahl des Zitationsstils bleibt der schreibenden Person überlassen, solange Genauigkeit und Einheitlichkeit gewahrt bleiben.

Nicht die Wahl der Zitierweise entscheidet über die Beurteilung, sondern ihre einheitliche Anwendung über die ganze Arbeit.

Eine URL beschreibt einen Zustand und keine dauerhafte Adresse. Wie schnell dieser Zustand kippt, lässt sich beziffern.

Von den Webseiten, die 2013 existierten, waren zehn Jahre später 38 Prozent nicht mehr erreichbar, wie die Untersuchung des Pew Research Center vom 17. Mai 2024 zeigt. 23 Prozent der untersuchten Nachrichtenseiten trugen mindestens einen toten Link, bei den untersuchten Wikipedia-Artikeln war es mehr als die Hälfte.

Für eine Abschlussarbeit ist der Schwund ein praktisches Risiko: Prüft jemand deine Belege ein Jahr nach der Abgabe, kann die Seite verschwunden sein. Drei Werkzeuge federn das ab, und keines davon kostet etwas.

  • DOI: Der Digital Object Identifier zeigt dauerhaft auf ein Dokument, auch nach einem Adresswechsel des Verlags. Crossref empfiehlt in den Display Guidelines, statt der URL den DOI-Link in der Form https://doi.org/10.xxxx anzugeben.
  • URN: Der Uniform Resource Name benennt eine Onlinequelle unabhängig vom Speicherort. Die Deutsche Nationalbibliothek betreibt dafür einen kostenlosen Dienst, über den Hochschulschriften dauerhaft auffindbar bleiben.
  • Webarchiv: Die Wayback Machine des Internet Archive legt eine datierte Fassung der Seite unter eigener Adresse ab und erlaubt das Verlinken ausdrücklich.

💡 Tipp

Sichere jede Internetquelle am Tag des Aufrufs über „Save Page Now“ der Wayback Machine und notiere die Archivadresse gleich neben dem Zugriffsdatum. Chicago 18 erlaubt ausdrücklich, diese archivierte Fassung anstelle der Originaladresse anzugeben.

Typische Fehler beim Zitieren von Internetquellen

Abzüge bei Onlinebelegen entstehen selten aus Unwissen und meist aus Eile in den letzten Tagen vor der Abgabe. Vier Fehler treten so regelmäßig auf, dass ein gezielter Durchgang lohnt.

Führe die Prüfung einmal für das gesamte Literaturverzeichnis durch statt Eintrag für Eintrag. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten, der Ertrag bei einer formal sauberen Quellenliste.

Startseite statt Unterseite angeben

Ein Beleg muss zu genau der Seite führen, auf der die belegte Aussage steht. Wer die Startseite angibt, zwingt zum Suchen und verfehlt den Zweck der Angabe. Besonders betroffen sind Statistikportale und Behördenseiten, deren Einstiegsseiten täglich wechseln. Nimm die Adresse der Unterseite und bevorzuge den Permalink, sofern die Seite einen anbietet.

Trennstriche und Umbrüche in der Adresse

Eine URL wird nie mit einem Trennstrich umbrochen, weil der Strich Teil der Adresse sein kann und den Link unbrauchbar macht. Lange Adressen umbrichst du nach einem Schrägstrich, oder du schaltest die automatische Silbentrennung für diesen Eintrag ab. Kürzungsdienste lösen das Problem nicht, weil sie abgeschaltet werden können und die Herkunft der Quelle verschleiern.

Das Copyright-Jahr im Seitenfuß übernehmen

Das Jahr im Seitenfuß gehört zur Website als Ganzes und nicht zum einzelnen Beitrag. Wer es übernimmt, datiert einen Text von 2019 versehentlich auf 2026 und verfälscht damit den Beleg. Suche das Datum am Beitrag selbst, prüfe einen Aktualisierungshinweis und kennzeichne die Quelle mit „o. J.“, wenn sich nichts finden lässt.

Onlinequellen in ein eigenes Verzeichnis auslagern

Ein getrenntes Verzeichnis nur für Onlinequellen ist in keiner der vier Zitierweisen vorgesehen und erschwert das Nachschlagen. Österreichische Institute lassen die Trennung allerdings zu: Die Richtlinien der Universität Wien halten fest, dass das Literaturverzeichnis in mehrere Abschnitte gegliedert werden kann, aber nicht muss. Ohne ausdrückliche Vorgabe stehen alle Quellen alphabetisch in einem einzigen Verzeichnis.

Fazit

Internetquellen sauber zu belegen ist weniger eine Frage des Regelwissens als der Sorgfalt beim Einsammeln der sechs Bestandteile. Klär zuerst, welche Zitierweise dein Institut vorgibt, notiere Autor, Datum, Titel, Website und Permalink direkt beim Lesen, und sichere die Seite im Webarchiv, bevor sie verschwindet. Das Zugriffsdatum gehört in Österreich in aller Regel dazu.

Wie es weitergeht


Du brauchst eigene Daten statt fremder Internetquellen?

Eine eigene Erhebung zitierst du nicht als Internetquelle, sondern als deine eigene Datengrundlage. Mit empirio.ai, einem Online-Umfrage-Tool aus Deutschland, erstellst du dafür kostenlos eine Umfrage. Wie du den Fragebogen aufbaust, steht in unserer Anleitung zum Fragebogen erstellen.

Häufig gestellte Fragen

In Österreich gehört das Datum des letzten Zugriffs bei Onlinequellen in aller Regel in die Literaturangabe. Die Richtlinien für die korrekte Zitation der Universität Wien halten fest, dass online abgerufene Quellen wie gedruckte zitiert und um den URL-Link und das Zugriffsdatum ergänzt werden. APA 7, MLA 9 und Chicago 18 verlangen es dagegen nur im Ausnahmefall.

Die gesetzliche Plagiatsdefinition steht seit 1. Juli 2024 in § 2a Abs 3 Z 4 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes. Die früheren Ziffern 31 bis 33 in § 51 Abs 2 des Universitätsgesetzes 2002 wurden durch BGBl. I Nr. 50/2024 aufgehoben, wirksam mit 1. Oktober 2024. Zahlreiche Leitfäden österreichischer Institute nennen weiterhin die alte Fundstelle.

Ja, § 2a Abs 3 Z 2 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes zählt die missbräuchliche Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz ausdrücklich zur Benützung unerlaubter Hilfsmittel und damit zum wissenschaftlichen Fehlverhalten. Der Tatbestand steht neben dem Plagiat und neben dem Ghostwriting. Ob und wie du KI-Werkzeuge deklarieren musst, regelt die Prüfungsordnung deiner Hochschule.

Die deutsche Zitierweise setzt den Beleg als Fußnote an das Seitenende, die amerikanische Zitierweise setzt ihn in Klammern direkt in den Fließtext. Beide Systeme sind an österreichischen Instituten zulässig, sofern eine Arbeit durchgehend bei einem der beiden bleibt. Ein Wechsel zwischen beiden Systemen gilt als Formfehler und kostet Punkte.

Ein eigenes Verzeichnis nur für Onlinequellen ist in keiner der gängigen Zitierweisen vorgeschrieben. Die Richtlinien der Universität Wien erlauben allerdings ausdrücklich, das Literaturverzeichnis in mehrere Abschnitte zu gliedern und Online-Quellen separat anzuführen, verlangen es aber nicht. Ohne Vorgabe des Instituts stehen alle Quellen alphabetisch in einem einzigen Verzeichnis.

Bei fehlender Person tritt die verantwortliche Einrichtung an die Stelle des Autors, etwa Statistik Austria oder ein Bundesministerium. Erst wenn auch keine Einrichtung erkennbar ist, beginnt der Eintrag mit dem Titel der Seite. Die Abkürzung o. V. für ohne Verfasser sehen die gängigen Zitierweisen nicht mehr vor.

Eine verbindliche Zitiernorm existiert für Österreich nicht (Stand: August 2026). DIN ISO 690:2013-10 ist zurückgezogen, und die internationale Nachfolgerin ISO 690:2021 ist kostenpflichtig und an österreichischen Hochschulen nicht flächendeckend eingeführt. Maßgeblich bleibt die Vorgabe von Curriculum, Institut oder Lehrveranstaltungsleitung. Ohne Vorgabe wählst du einen Stil und hältst ihn durch.

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