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Internetquellen zitieren: Beispiele für die Schweiz

Welchen Zitierstil du für Internetquellen nutzt, legt an Schweizer Hochschulen dein Departement fest. Wir zeigen dir die Muster und erklären, warum KI-Output keine Quelle ist.

Autor bei empirio.ai - Marvin Depping, Mitgründervon Marvin DeppingAktualisiert am 27. August 2026Lesezeit 12 Min.

Ein Bericht eines Bundesamts, ein Datensatz, ein Blogbeitrag: Vieles, was eine Arbeit an der Hochschule stützt, erscheint nur noch online. Beim Eintrag in die Bibliografie fehlen dann oft Verfasserschaft und Datum, und übrig bleibt eine Adresse über drei Zeilen.

Eine Internetquelle belegst du mit Verfasserschaft, Erscheinungs- oder Aktualisierungsdatum, Titel, Name der Website und vollständiger Adresse, im Text ergänzt um eine Kurzangabe oder eine Fussnote, wobei der Zitierstil deines Departements bestimmt, ob zusätzlich ein Zugriffsdatum in die Literaturangabe gehört oder entfällt. Vier gängige Zitierstile zeigen wir dir jeweils an einem Muster zum Übernehmen.


📌 Das Wichtigste im Überblick

  • Jede Internetquelle braucht Verfasserschaft, Datum, Titel, Website und Adresse.
  • Die ETH Zürich schreibt keinen einheitlichen Zitierstil vor.
  • KI-Output gilt nicht als zitierfähige wissenschaftliche Quelle.
  • Fehlende KI-Deklaration entspricht einer Sonderform von Ghostwriting.
  • Pew Research Center: 38 Prozent der 2013er Webseiten sind verschwunden.

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Welche Onlinequellen sind zitierfähig?

Zitierfähig ist eine Onlinequelle, wenn sie einer benannten Verfasserschaft zugeordnet werden kann, fachlich überprüfbar bleibt und unter einer stabilen Adresse wiederauffindbar ist. Wo du eine Quelle gefunden hast, sagt für sich genommen wenig über ihre Eignung aus.

Zu unterscheiden ist zunächst das Format vom Publikationsort. Ein Fachaufsatz bleibt ein Fachaufsatz, auch wenn du ihn als PDF herunterlädst, und verlangt Jahrgang, Heft, Seitenzahl sowie nach Möglichkeit den DOI. Ein E-Book behandelst du als Buch, wie unser Beitrag zum Zitieren von Büchern zeigt. Als Internetquelle im engeren Sinn gelten nur Inhalte ohne gedruckte Entsprechung: Seiten von Bundesämtern, Medienmitteilungen, Onlinelexika, Statistikportale, Videos und Beiträge in sozialen Netzwerken.

Nicht alles muss belegt werden. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich nimmt Allgemeinwissen ausdrücklich aus, also Wissen, das in vielen Quellen öffentlich zugänglich und weder neu noch umstritten ist, einschliesslich des Grundlagenwissens eines Fachgebiets. Für alles andere gilt: Wer fremde Leistung nicht kenntlich macht, riskiert die Einstufung als Plagiat.

Die sechs Bestandteile einer Literaturangabe

Sechs Bestandteile gehören in jede vollständige Literaturangabe zu einer Internetquelle: Verfasserschaft, Datum, Titel, Name der Website, Adresse und, je nach Zitierstil, das Zugriffsdatum. Was sich zwischen den Stilen ändert, sind Reihenfolge und Zeichensetzung.

Trage die sechs Angaben zusammen, bevor du den Eintrag formatierst. Wer umgekehrt vorgeht, übersieht häufig den Aktualisierungsvermerk, den viele Redaktionssysteme klein an den Seitenfuss setzen.

BestandteilWo er auf der Seite stehtWenn er fehlt
Verfasserschaftüber oder unter dem Beitrag, sonst ImpressumInstitution nennen, sonst Titel voranstellen
DatumBeitragskopf oder AktualisierungsvermerkVermerk „o. J.“ ergänzen
TitelÜberschrift des Beitrags, notfalls Browser-TabZweck der Seite kurz beschreiben
WebsiteKopfzeile, Logo oder ImpressumDomain ohne Protokoll nennen
AdressePermalink des einzelnen Beitragsohne Adresse kein Nachweis
ZugriffsdatumTag deines letzten eigenen Aufrufsje nach Zitierstil entbehrlich

Bei fehlender Person tritt die verantwortliche Institution an die Stelle der Verfasserschaft, in der Schweiz etwa das Bundesamt für Statistik oder eine Hochschule. Lässt sich auch keine Institution ermitteln, beginnt der Eintrag mit dem Titel. Ein vorangestelltes „o. V.“ sehen die gängigen Stile nicht mehr vor.

Fehlende Angaben richtig kennzeichnen

Kennzeichnen geht vor Ergänzen. Für ein fehlendes Jahr steht „o. J.“ in den deutschsprachigen Stilen und „n.d.“ in APA und MLA, bei APA auch in der Kurzangabe im Text. Vorrang hat stets das Aktualisierungsdatum, weil sich dein Beleg auf die gelesene Fassung bezieht. Geraten wird nichts, auch kein plausibel wirkendes Jahr.

PDF, Video und Social-Media-Beitrag

Massgebend ist der Typ des Dokuments und nicht der Ort, an dem du es gefunden hast. Ein PDF auf einer Website führst du als Bericht, Broschüre oder Aufsatz, mit der Adresse der Datei statt jener der Übersichtsseite. Bei einem Video nennst du Kanal, Uploaddatum und Videotitel, bei einer konkreten Aussage zusätzlich die Zeitmarke. Für einen Social-Media-Beitrag genügen Profilname, Datum, die ersten Wörter als Titel und der Permalink.

Zugriffsdatum: Pflicht, Option oder Ausnahme

Ob ein Zugriffsdatum in die Literaturangabe gehört, entscheidet der Zitierstil und nicht die Quelle. APA, MLA und Chicago sehen es nur in Ausnahmefällen vor, die Fussnotenzitierweise verlangt es in aller Regel.

Hinter der Zurückhaltung der englischsprachigen Stile steckt eine einfache Überlegung. Trägt eine Seite ein Veröffentlichungs- oder Änderungsdatum, ist die zitierte Fassung bereits eindeutig bezeichnet, und ein Zugriffsdatum beschreibt lediglich deinen Arbeitsverlauf.

ZitierstilZugriffsdatumWas die Regel besagt
APA 7nur im Ausnahmefallbei unarchivierten Seiten mit absehbarer Änderung
MLA 9optionalsinnvoll bei fehlendem Datum oder instabiler Seite
Chicago 18ersatzweisenur ohne Veröffentlichungs- und Änderungsdatum
Fussnotenzitierweisein der Regel jaVorgabe des Departements entscheidet

Stand: August 2026, Änderungen möglich.

In der Schweiz kommt eine Besonderheit hinzu. Weil kein Stil hochschulweit gilt, fällt die Antwort innerhalb derselben Hochschule je nach Departement anders aus. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich nennt APA, Chicago, Harvard und IEEE nebeneinander als gebräuchliche Stile und überlässt die Wahl den Fachgebieten.

Für APA 7 bleibt die Ausnahme schmal. Ein Abrufdatum gehört nur dann dazu, wenn die Quelle unarchiviert ist und sich absehbar verändert, etwa ein offen bearbeitbares Wiki oder ein Profil in einem sozialen Netzwerk. Eine datierte Medienmitteilung erfüllt diese Bedingung nicht.

⚠️ Achtung

Ein Zugriffsdatum ersetzt kein fehlendes Veröffentlichungsdatum. Fehlen beide, kennzeichnest du die Quelle mit „o. J.“ und prüfst, ob sich dieselbe Aussage mit einer verlässlicheren Quelle stützen lässt.

Vier Zitierstile im Muster

Vier Zitierstile decken den Grossteil dessen ab, was an Schweizer Hochschulen verlangt wird: APA 7, Harvard, die Fussnotenzitierweise und Chicago in der 18. Auflage. Alle vier ordnen dieselben sechs Bestandteile unterschiedlich an.

Als durchgehendes Beispiel dient in allen vier Mustern die Untersuchung des Pew Research Center zum Verschwinden von Webseiten vom 17. Mai 2024. Autor-Jahr-Systeme setzen die Kurzangabe in Klammern in den Fliesstext, Fussnotensysteme an den Seitenfuss; beides in einer Arbeit zu mischen, ist der häufigste Formfehler. Die Grundlagen erklärt unser Leitfaden Richtig zitieren.

Internetquelle nach APA 7 zitieren

APA 7 beginnt mit Verfasserschaft und Jahr, kursiviert den Titel und nennt danach die Website. Am Schluss steht die Adresse ohne Punkt, weil ein Punkt den Link unbrauchbar machen kann. Ein Zugriffsdatum entfällt in diesem Muster, weil die Seite ein festes Veröffentlichungsdatum trägt.

Bibliografie: Chapekis, A., Bestvater, S., Remy, E., & Rivero, G. (2024, 17. Mai). When online content disappears. Pew Research Center. https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/

Im Text: (Chapekis et al., 2024)

Internetquelle nach Harvard zitieren

Harvard nennt ebenfalls Verfasserschaft und Jahr, stellt den kursivierten Titel dahinter und leitet die Adresse mit „Verfügbar unter“ ein. In der britischen Ausprägung ist ein Zugriffsdatum verbindlich, in der Schweiz hängt es von der Vorgabe des Departements ab. Die Feinheiten stehen in unserem Beitrag zur Harvard-Zitierweise.

Bibliografie: Chapekis, A., Bestvater, S., Remy, E. und Rivero, G. (2024) When online content disappears. Verfügbar unter: https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/ (Zugriff: 27. August 2026).

Im Text: (Chapekis et al. 2024)

Internetquelle in der Fussnote belegen

Die Fussnotenzitierweise setzt den Beleg an den Seitenfuss. Beim ersten Mal steht dort die vollständige Angabe, danach genügt die Kurzangabe aus Nachname, Jahr und gegebenenfalls Seitenzahl. Die Bibliografie am Ende der Arbeit führt in jedem Fall die vollständige Angabe. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zur deutschen Zitierweise.

Fussnote, vollständige Angabe beim ersten Mal: Chapekis, Athena u. a.: When Online Content Disappears, Pew Research Center, 17.05.2024, https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/ (abgerufen am 27.08.2026).

Fussnote, Kurzangabe ab dem zweiten Mal: Vgl. Chapekis u. a. 2024.

Internetquelle nach Chicago 18 zitieren

Chicago bietet in der 18. Auflage zwei Systeme an, wovon das Notes-Bibliography-System der Fussnotenzitierweise am nächsten kommt. In der Fussnote steht der Vorname vor dem Nachnamen, in der Bibliografie rückt der Nachname nach vorn; nennt eine Seite keine Person, beginnen beide Einträge mit dem Betreiber der Website. Ein Zugriffsdatum setzt Chicago nur, wenn Veröffentlichungs- und Änderungsdatum beide fehlen.

Fussnote: Athena Chapekis u. a., „When Online Content Disappears“, Pew Research Center, 17. Mai 2024, https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/.

Bibliografie: Chapekis, Athena, Samuel Bestvater, Emma Remy und Gonzalo Rivero. „When Online Content Disappears“. Pew Research Center, 17. Mai 2024. https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/.

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KI-Output und Kollusion: was nicht als Quelle gilt

Output aus generativer künstlicher Intelligenz ist keine zitierfähige wissenschaftliche Quelle, weil er weder reproduzierbar noch verlässlich ist. Verwendest du solche Werkzeuge trotzdem, musst du sie transparent deklarieren.

Im Regelfall gilt an der ETH Zürich: Output von generativer künstlicher Intelligenz lässt sich keiner Autorschaft zuweisen, und weil er weder reproduzierbar noch verlässlich ist, handelt es sich nicht um zitierfähige und zitierwürdige wissenschaftliche Quellen. Fehlt eine Deklaration der verwendeten Werkzeuge, entspricht das laut Zitierleitfaden der ETH Zürich (Stand 17. Februar 2025) einer Sonderform von Ghostwriting.

Zwei weitere Begriffe stehen daneben. Als Kollusion bezeichnet der Leitfaden das Einreichen einer fremden Arbeit unter eigenem Namen mit Bewilligung der fremden Verfasserschaft; Konsequenzen treffen dabei beide Seiten. Und das Plagiat zerfällt in mehrere Formen, die der Leitfaden einzeln benennt: Übersetzungsplagiat, Selbstplagiat, Strukturplagiat und Zitatsplagiat.

Als Ausnahme bleibt die Absprache mit der Betreuung massgebend, denn bei Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten unterzeichnest du eine Eigenständigkeitserklärung, in der du den Einsatz generativer KI-Werkzeuge angibst. Zuständig für die Folgen ist die Hochschule und nicht der Bund: Plagiat, Ghostwriting und die nicht deklarierte Nutzung generativer KI können ein Disziplinarverfahren gemäss der Disziplinarverordnung ETH Zürich vom 10. November 2020 nach sich ziehen. Was bei einem Verdacht auf dich zukommt, steht in unserem Beitrag zur Plagiatsprüfung. Dieser Beitrag ersetzt keine Prüfungsberatung.

Gibt es einen verbindlichen Zitierstil?

Einen schweizweit verbindlichen Zitierstil gibt es nicht (Stand: August 2026). Verbindlich ist allein, was dein Departement, dein Institut oder deine Forschungsgruppe vorgibt.

Wörtlich formuliert der Zitierleitfaden der ETH Zürich, dass die dort vermittelten Wissenschaftsgebiete unterschiedliche Zitierstile verwenden und deshalb abzuklären ist, welche Vorgaben im eigenen Departement oder in der eigenen Forschungsgruppe verbindlich gelten. Die ETH Zürich schreibt also keinen Stil vor, sondern verweist auf die Fachkultur.

An der Universität Bern liegt die Zuständigkeit eine Ebene tiefer. Die Wegleitung Zitieren, Belegen und Bibliographie des Instituts für Sozialanthropologie (Stand Oktober 2020) hält fest, dass die Gepflogenheiten von Fach zu Fach und von Sprache zu Sprache stark voneinander abweichen, und setzt für das eigene Institut ein Autor-Jahr-System fest. Pflicht ist dort nicht ein bestimmter Stil, sondern Einheitlichkeit.

Auch international füllt keine Norm diese Lücke. DIN ISO 690:2013-10 ist zurückgezogen, und die Nachfolgerin ISO 690:2021 kostet in der vierten Ausgabe CHF 227 für 160 Seiten und steht seit dem 15. April 2026 unter systematischer Überprüfung. Für eine Semesterarbeit ist eine kostenpflichtige Norm damit weder erreichbar noch nötig, und zuständig für die Auslegung im Zweifel bleibt deine Betreuung.

Nicht der gewählte Zitierstil entscheidet über die Bewertung, sondern seine einheitliche Anwendung über die ganze Arbeit.

Eine Adresse im Netz beschreibt einen Zustand und keine dauerhafte Fundstelle. Wie kurzlebig dieser Zustand ist, lässt sich beziffern.

38 Prozent der Webseiten, die 2013 existierten, waren zehn Jahre später nicht mehr erreichbar, wie die Untersuchung des Pew Research Center vom 17. Mai 2024 ergab. Bei den untersuchten Nachrichtenseiten trugen 23 Prozent mindestens einen toten Link, bei den untersuchten Wikipedia-Artikeln war es mehr als die Hälfte.

Für eine Abschlussarbeit ist der Schwund ein reales Risiko: Wird deine Quellenliste ein Jahr nach der Abgabe geprüft, kann die Seite verschwunden sein. Drei kostenlose Werkzeuge halten dagegen.

  • DOI: Der Digital Object Identifier verweist dauerhaft auf ein Dokument, auch wenn der Verlag die Adresse wechselt. Crossref empfiehlt in den Display Guidelines, statt der Adresse den DOI-Link in der Form https://doi.org/10.xxxx anzugeben.
  • URN: Der Uniform Resource Name benennt eine Onlinequelle unabhängig vom Speicherort. Den Resolver unter nbn-resolving.org betreibt die Deutsche Nationalbibliothek für Deutschland und die Schweiz, und der Dienst ist kostenlos.
  • Webarchiv: Die Wayback Machine des Internet Archive speichert eine datierte Fassung unter eigener Adresse, und das Verlinken archivierter Seiten ist ausdrücklich erlaubt.

💡 Tipp

Sichere jede Internetquelle am Tag des Aufrufs mit „Save Page Now“ der Wayback Machine und notiere die Archivadresse neben dem Zugriffsdatum. Chicago 18 erlaubt ausdrücklich, diese archivierte Fassung anstelle der Originaladresse zu belegen.

Typische Fehler beim Zitieren von Internetquellen

Punktabzüge bei Onlinebelegen gehen selten auf fehlendes Wissen zurück und meist auf Zeitdruck kurz vor der Abgabe. Vier Fehler wiederholen sich so häufig, dass ein eigener Kontrollgang lohnt.

Nimm dir die Bibliografie einmal am Stück vor statt Eintrag für Eintrag. Der Zeitaufwand bleibt klein, und die Liste ist danach formal konsistent.

Startseite statt Unterseite belegen

Ein Beleg muss zu jener Seite führen, auf der die belegte Aussage tatsächlich steht. Wer die Startseite angibt, verlagert die Suche auf die prüfende Person und verfehlt den Zweck der Angabe. Betroffen sind vor allem Statistikportale und Seiten von Bundesämtern, deren Einstieg sich täglich ändert. Verwende die Adresse der Unterseite und, wenn vorhanden, den Permalink.

Trennstriche und Umbrüche in der Adresse

Eine Adresse wird nie mit einem Trennstrich umbrochen, weil der Strich Teil der Adresse sein kann und den Link zerstört. Umbrich lange Adressen nach einem Schrägstrich oder schalte die automatische Silbentrennung für diesen Eintrag ab. Kürzungsdienste helfen nicht, weil sie abgeschaltet werden können und die Herkunft der Quelle verbergen.

Das Copyright-Jahr im Seitenfuss übernehmen

Das Jahr im Seitenfuss bezieht sich auf die Website als Ganzes und nicht auf den einzelnen Beitrag. Wer es übernimmt, datiert einen Text von 2019 auf 2026 und verfälscht damit den Beleg. Suche das Datum am Beitrag, prüfe einen Aktualisierungsvermerk und setze „o. J.“, wenn sich keine Angabe finden lässt.

Selbstplagiat durch ungekennzeichnete Übernahme

Auch eigene, bereits eingereichte oder publizierte Texte müssen als Zitate gekennzeichnet werden. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich hält das ausdrücklich fest und ordnet die ungekennzeichnete Übernahme aus eigenen Arbeiten dem Selbstplagiat zu. Betroffen sind vor allem Semesterarbeiten, aus denen später Teile in die Abschlussarbeit wandern; ein sauberer Selbstbeleg kostet eine Zeile.

Fazit

Internetquellen sauber zu belegen hängt weniger an Regelwissen als an der Sorgfalt beim Sammeln der sechs Bestandteile. Kläre zuerst, welchen Zitierstil dein Departement verlangt, notiere Verfasserschaft, Datum, Titel, Website und Permalink direkt beim Lesen, und sichere die Seite im Webarchiv, bevor sie verschwindet. Ein Zugriffsdatum setzt du nur, wenn dein Stil es vorsieht.

Wie es weitergeht


Du brauchst eigene Daten statt fremder Internetquellen?

Eine eigene Erhebung belegst du nicht als Internetquelle, sondern als deine eigene Datengrundlage. Mit empirio.ai, einem Online-Umfrage-Tool aus Deutschland, erstellst du dafür kostenlos eine Umfrage. Wie du den Fragebogen aufbaust, steht in unserer Anleitung zum Fragebogen erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Einen hochschulweit verbindlichen Zitierstil gibt es nicht. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich hält fest, dass die dort vermittelten Wissenschaftsgebiete unterschiedliche Zitierstile verwenden, und verweist auf die Vorgaben des jeweiligen Departements oder der Forschungsgruppe. Gebräuchlich sind unter anderem APA, Chicago, Harvard und IEEE. Kläre die Vorgabe ab, bevor du mit dem Schreiben beginnst.

Output aus generativer künstlicher Intelligenz gilt nicht als zitierfähige und zitierwürdige wissenschaftliche Quelle, weil er weder reproduzierbar noch verlässlich ist. So steht es im Zitierleitfaden der ETH Zürich vom 17. Februar 2025. Werkzeuge auf KI-Basis musst du transparent deklarieren. Fehlt die Deklaration, entspricht das einer Sonderform von Ghostwriting.

Als Kollusion gilt das Einreichen einer fremden Arbeit unter eigenem Namen, wenn die fremde Verfasserschaft dem zugestimmt hat. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich untersagt das ausdrücklich und hält fest, dass Konsequenzen beide Parteien treffen. Vom Ghostwriting unterscheidet sich Kollusion dadurch, dass die Arbeit nicht im Auftrag erstellt wurde.

Ob ein Zugriffsdatum nötig ist, entscheidet der gewählte Zitierstil. Die Fussnotenzitierweise verlangt es in aller Regel, APA 7 nur bei unarchivierten Seiten mit absehbarer Änderung, MLA 9 führt es als optionales Element, und Chicago 18 setzt es nur, wenn Veröffentlichungs- und Änderungsdatum beide fehlen. Massgebend bleibt die Vorgabe deines Departements.

Als Plagiat gilt die ganze oder teilweise Übernahme eines Werkes ohne Angabe von Quelle und Urheberschaft. Der Zitierleitfaden der ETH Zürich nennt dazu mehrere Formen: Übersetzungsplagiat, Selbstplagiat, Strukturplagiat und Zitatsplagiat. Auch Inhalte aus eigenen, bereits eingereichten oder publizierten Arbeiten musst du als Zitat kennzeichnen, sonst entsteht ein Selbstplagiat.

Fehlt ein Datum, kennzeichnest du die Lücke mit dem Vermerk o. J. in den deutschsprachigen Stilen oder n.d. in APA und MLA. Geraten wird nichts. Prüfe vorher, ob ein Aktualisierungsvermerk am Seitenfuss steht, denn das Aktualisierungsdatum hat Vorrang vor dem Ersterscheinungsdatum. Das Copyright-Jahr im Seitenfuss ist kein Ersatz.

Drei kostenlose Werkzeuge helfen weiter: Der DOI verweist dauerhaft auf ein Dokument, der URN benennt eine Quelle unabhängig vom Speicherort, und die Wayback Machine speichert eine datierte Fassung unter eigener Adresse. Den URN-Resolver betreibt die Deutsche Nationalbibliothek für Deutschland und die Schweiz. Sichere jede Quelle am Tag des Aufrufs.

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