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Was ist eine Dissertation? Definition und Beispiel

Dissertation, Doktoratsstudium, Defensio: Was das Universitätsgesetz 2002 vorschreibt, wie lange das Doktorat dauert und warum ohne Bibliotheksexemplar kein Grad verliehen wird.

Autorin bei empirio.ai - Maria Malzewvon Maria MalzewAktualisiert am 21. September 2026Lesezeit 13 Min.

Genau ein Satz im Universitätsgesetz 2002 legt fest, was eine Dissertation ist. Alles Weitere steht im Curriculum deines Doktoratsstudiums und im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen deiner Universität. Beide unterscheiden sich von Fach zu Fach erheblich.

Eine Dissertation ist die wissenschaftliche Arbeit, mit der du im Doktoratsstudium nachweist, dass du wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig bewältigen kannst. Am Ende steht in Österreich die Defensio, eine öffentliche mündliche Prüfung vor einem Prüfungssenat. Erst die Übergabe eines vollständigen Exemplars an die Universitätsbibliothek und an die Österreichische Nationalbibliothek macht den Weg zur Verleihung des Grades frei. Nach diesem Beitrag weißt du, worin sich eine Dissertation von einer Masterarbeit unterscheidet und welche Schritte dir das österreichische Studienrecht vorgibt.


📌 Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dissertation ist der Text, das Doktoratsstudium der Weg dorthin.
  • Laut § 54 Abs. 4 UG dauert ein Doktoratsstudium mindestens drei Jahre.
  • Verliehen wird Dr. mit einem Zusatz aus dem Curriculum oder PhD.
  • Lateinische Prädikate wie summa cum laude kennt das österreichische Studienrecht nicht.
  • Ohne Übergabe an die Bibliotheken wird der Grad nicht verliehen.

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Definition der Dissertation nach dem Universitätsgesetz

Dissertationen sind nach dem österreichischen Universitätsgesetz 2002 jene wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen. So steht es in § 51 Abs. 2 Z 13 UG: knapp im Wortlaut, in der Abgrenzung aber scharf. Mit einer Masterarbeit zeigst du nach derselben Bestimmung, dass du ein wissenschaftliches Thema inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeitest. Mit einer Dissertation zeigst du, dass du eine offene Frage eigenständig löst.

Umgangssprachlich heißt dieselbe Arbeit Doktorarbeit. Der Ausdruck geht auf das lateinische dissertatio zurück und meint Erörterung. Wie die Abschlussarbeiten davor angelegt sind, erklärt der Beitrag dazu, was eine Thesis ist.

Konkreter als das Gesetz werden die Curricula. Im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien verlangt § 8 eine Qualität, die eine Veröffentlichung zumindest in Teilen nach dem Standard des Fachs ermöglicht. Ausdrücklich erwünscht ist dort, dass Teilergebnisse schon vor der Einreichung in Fachmedien erscheinen und auf Tagungen vorgestellt werden.

Verbindlich sind Curriculum und Satzung

Zulassung, Begutachtung, Prüfungsform und Benotung regelt jede Universität im Curriculum des jeweiligen Studiums und im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen. Alles in diesem Beitrag beschreibt den Regelfall nach dem Universitätsgesetz. Maßgeblich für dich bleibt der Text deiner Universität, und der weicht in Einzelheiten regelmäßig ab.

Dissertation, Doktoratsstudium und Doktorgrad

Dissertation und Doktorarbeit bezeichnen dasselbe Schriftstück. Das Doktoratsstudium dagegen ist das ordentliche Studium, in dessen Rahmen die Arbeit entsteht, und der Doktorgrad ist das, was am Ende verliehen wird. Vom Promotionsverfahren spricht man in Österreich kaum. Die Promotion ist hier vor allem die Feier, bei der die Urkunde überreicht wird, an der TU Wien etwa achtmal im Jahr im Kuppelsaal.

Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet darüber, ab wann du den Grad führen darfst. Mit der Abgabe der Dissertation endet das Schreiben, nicht das Studium.

BegriffWas er bezeichnet
Dissertationdie wissenschaftliche Arbeit selbst
Doktorarbeitumgangssprachliches Wort für dieselbe Arbeit
Doktoratsstudiumdas ordentliche Studium, in dem die Dissertation entsteht
DoktorgradDr. mit einem Zusatz aus dem Curriculum oder PhD
Defensioöffentliche mündliche Abschlussprüfung mit Verteidigung
PromotionFeier, bei der die Urkunde überreicht wird

Ein aus Deutschland vertrautes Wort fehlt hier bewusst: Doktorvater. In österreichischen Curricula ist von Betreuerinnen und Betreuern die Rede. Was beide Seiten einander schulden, halten die Universität Wien und die TU Wien in einer Dissertationsvereinbarung fest, die vor Beginn der eigentlichen Arbeit zu genehmigen ist.

Beispiel: Wie eine Dissertation gegliedert ist

Eine empirische Dissertation folgt in den meisten Fächern derselben Grundordnung wie eine empirische Abschlussarbeit, nur mit erheblich mehr Tiefe in jedem Teil. Ein erfundenes Beispiel aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften macht das greifbar. Gemeint ist keine reale Arbeit, gezeigt wird nur, wie die Teile ineinandergreifen.

Angenommen, das Thema lautet „Wie verändert die Vier-Tage-Woche die Arbeitszufriedenheit im österreichischen Einzelhandel". Dann könnte die Gliederung so aussehen:

  1. Einleitung und Forschungslücke. Der Stand der Forschung wird aufgearbeitet und es wird gezeigt, welche Frage darin unbeantwortet blieb. Aus dieser Lücke bezieht die Arbeit ihre Berechtigung.
  2. Theoretischer Rahmen. Konkurrierende Erklärungsansätze zu Arbeitszeit und Zufriedenheit werden gegeneinander abgewogen und einer davon wird begründet zur Grundlage gemacht.
  3. Forschungsfragen und Hypothesen. Aus der Theorie werden prüfbare Aussagen abgeleitet. Wie das sauber gelingt, zeigt die Anleitung zum Formulieren einer Forschungsfrage.
  4. Methode. Erhebungsdesign, Stichprobe, Instrument, Pretest sowie Ethik und Datenschutz werden so dokumentiert, dass andere die Studie wiederholen könnten.
  5. Ergebnisse. Die Auswertung wird dargestellt, ohne sie bereits zu deuten.
  6. Diskussion. Die Befunde werden an die Theorie zurückgebunden, Grenzen der Studie werden benannt und Anschlussfragen formuliert.

Neu ist diese Reihenfolge nicht. Sie entspricht dem üblichen Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit. Anders ist im Doktorat der Anspruch an die Diskussion: Sie muss beantworten, was die Forschung durch diese Arbeit jetzt weiß und vorher nicht wusste.

Monografische und kumulative Dissertation

Eine monografische Dissertation ist eine durchgehende, in sich geschlossene Abhandlung. Eine kumulative Dissertation besteht dagegen aus mehreren thematisch verbundenen Fachaufsätzen und einem Rahmentext, der sie einordnet. Welche Form zulässig ist, sagt das Universitätsgesetz nicht. Geregelt wird das im Curriculum des jeweiligen Doktoratsstudiums, und deshalb kann die Antwort innerhalb einer Universität von Fach zu Fach anders ausfallen.

Praktisch hängt an der Entscheidung mehr als die Textform. Die TU Wien weist ihre Doktorandinnen und Doktoranden ausdrücklich darauf hin, bei einer kumulativen Arbeit aus Zeitschriftenartikeln die Rechte der Verlage vorab zu klären. Liegen die Nutzungsrechte bei dir, ist die Zweitveröffentlichung im Rahmen der Dissertation unproblematisch. Andernfalls wird es kompliziert, und zwar erst am Schluss, wenn niemand mehr Zeit für Verhandlungen hat.

KriteriumMonografischKumulativ
Formeine durchgehende Abhandlungmehrere Fachaufsätze plus Rahmentext
Begutachtungdurch die Beurteilerinnen und Beurteiler der Universitätzusätzlich durch das Peer Review der Zeitschriften
Zeitverlaufalles wird am Ende eingereichtPublikationen entstehen während des Studiums
RechteVerlagsrechte spielen keine RolleNutzungsrechte der Zeitschriften sind vorab zu klären
Risikolange Phase ohne Rückmeldung von außenAbhängigkeit von Review-Fristen der Zeitschriften

Eine österreichweit einheitliche Zahl geforderter Aufsätze existiert nicht. Wer eine kumulative Arbeit anstrebt, klärt die Anforderungen am besten schon in der Dissertationsvereinbarung, weil sich die Publikationsplanung sonst nicht verlässlich aufsetzen lässt.

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Wie viele Seiten hat eine Dissertation?

Eine verbindliche Seitenzahl für Dissertationen gibt es in Österreich nicht. Weder das Universitätsgesetz noch die studienrechtlichen Satzungsteile machen zum Umfang eine Vorgabe, weder als Untergrenze noch als Obergrenze. Bewertet wird der wissenschaftliche Anspruch, nicht die Dicke des Bandes.

Eine unbefriedigende Antwort, zugegeben, aber die einzige belegbare. Im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien steht keine einzige Zahl zum Umfang der Dissertation. Beziffert wird dort etwas anderes: der begleitende curriculare Anteil, nämlich 28 ECTS-Anrechnungspunkte an Lehrveranstaltungen. An der TU Wien sind für die Zulassung zum Rigorosum 18 ECTS nachzuweisen. Wer eine Orientierung sucht, findet sie also im Studienaufwand, nicht in der Seitenzahl.

Seriös lässt sich nur sagen, dass der übliche Umfang aus den Gepflogenheiten des Fachs folgt. In den Geistes- und Sozialwissenschaften fallen Dissertationen deutlich länger aus als in den Naturwissenschaften, und eine kumulative Arbeit ist naturgemäß kürzer als eine Monografie zum selben Thema. Zahlen, die im Netz kursieren, stammen fast ausnahmslos von Lektoratsanbietern und nennen keine überprüfbare Datenbasis.

Die brauchbare Frage lautet nicht, wie lang die Arbeit wird, sondern welche Dissertationen in deinem Fach als Maßstab gelten.

Wie lange dauert ein Doktoratsstudium in Österreich?

Ein Doktoratsstudium dauert in Österreich mindestens drei Jahre, die Doctor of Philosophy-Doktoratsstudien eingeschlossen. Festgelegt ist diese Mindestdauer in § 54 Abs. 4 UG. Anders als bei Bachelor- und Masterstudien schreibt das Gesetz für das Doktorat keinen ECTS-Umfang vor, sondern eine Mindestdauer. Die Curricula setzen entsprechend an: An der Universität Wien beträgt die Regelstudiendauer im Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften drei Jahre.

Wie lange es tatsächlich dauert, lässt sich weniger verlässlich beziffern. Eine amtliche österreichische Durchschnittsdauer, die wir an einer Primärquelle prüfen konnten, liegt nicht vor. Plane deshalb nicht mit der Mindestdauer als Erwartungswert, sondern erkundige dich in deinem Institut, wie lange die letzten abgeschlossenen Verfahren tatsächlich gelaufen sind.

Verlässlich sind dagegen die Fristen im Endspurt, und die werden regelmäßig unterschätzt. Die Beurteilerinnen und Beurteiler haben vier Monate ab der Einreichung Zeit für ihr Gutachten. Zwischen der Einreichung der Arbeit und der abschließenden Prüfung dürfen laut Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät der Universität Graz vier Wochen nicht unterschritten werden, und die Defensio ist frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens möglich. Zwischen fertigem Text und Urkunde liegt damit realistisch ein halbes Jahr.

Wie läuft ein Doktoratsstudium ab?

Begonnen wird nicht mit dem Schreiben, sondern mit der Zulassung durch das Rektorat. Erst danach zählt die Arbeit überhaupt als Studienleistung. Sechs Stationen prägen den üblichen Weg.

  1. Zulassung. Nachzuweisen ist nach § 64 Abs. 4 UG ein fachlich passendes Diplom- oder Masterstudium. Wesentliche fachliche Unterschiede können durch Ergänzungsprüfungen bis zum Ende des zweiten Semesters ausgeglichen werden.
  2. Betreuung und Dissertationsvorhaben. An der Universität Wien ist das Exposé spätestens am Ende des ersten Studienjahres einzureichen und fakultätsöffentlich zu präsentieren. Danach folgt die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung.
  3. Curricularer Anteil und Forschung. Neben der eigentlichen Forschung sind die im Curriculum vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren.
  4. Einreichung und Begutachtung. Mindestens zwei fachlich geeignete Personen beurteilen die Arbeit, und zwar innerhalb von höchstens vier Monaten. Fällt eines von zwei Gutachten negativ aus, kommt ein drittes dazu.
  5. Defensio. Abgeschlossen wird mit einer öffentlichen mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat aus mindestens drei Personen.
  6. Übergabe und Verleihung. Vor der Verleihung des Grades geht je ein Exemplar an die Universitätsbibliothek und an die Österreichische Nationalbibliothek.

Beim Namen der Abschlussprüfung lohnt ein zweiter Blick. Der studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien nennt sie in § 9 Defensio und ordnet an, dass sie öffentlich abzuhalten ist. Die Universität Graz verwendet denselben Begriff. Die TU Wien spricht dagegen weiterhin vom Rigorosum, einer mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung mit Dissertationsverteidigung. Gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Prüfung, nur der ältere Name hat sich mancherorts gehalten.

Am Ende steht kein lateinisches Prädikat. Beurteilt wird in Österreich mit den Noten sehr gut bis nicht genügend. An der Universität Wien vergibt jedes Mitglied des Prüfungssenats nach der Defensio eine Note, und maßgeblich ist der Mehrheitsbeschluss, sonst das arithmetische Mittel. Umfasst die studienabschließende Prüfung mehrere Fächer, sieht § 73 Abs. 3 UG zusätzlich eine Gesamtbeurteilung vor, die dann bestanden oder mit Auszeichnung bestanden lautet. Wer eine österreichische Beurteilung mit einem deutschen magna cum laude vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Systeme.

Veröffentlichungspflicht: was § 86 UG verlangt

Jede Dissertation unterliegt in Österreich der Veröffentlichungspflicht. Geregelt ist sie in § 86 UG, und der Zeitpunkt ist dort eindeutig festgelegt: Vor der Verleihung des akademischen Grades ist ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Arbeit an die Bibliothek jener Universität zu übergeben, die den Grad verleiht. Für Dissertationen kommt nach Abs. 2 die Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek hinzu.

Genau hier liegt der wichtigste Unterschied zur deutschen Rechtslage. In Deutschland wird die Urkunde erst nach Ablauf einer Veröffentlichungsfrist ausgehändigt, und wer diese Frist versäumt, verliert die erworbenen Rechte. Das österreichische Recht kennt keine solche Nachfrist und keinen Verfall. Die Ablieferung ist schlicht eine der Voraussetzungen, die vor der Verleihung erfüllt sein müssen. Auch Stückzahlen wie die deutschen Pflichtexemplare nennt § 86 nicht: Verlangt wird jeweils ein vollständiges Exemplar.

Wie übergeben wird, darf jede Universität in ihrer Satzung festlegen, bis hin zur ausschließlich elektronischen Form und zur Pflicht, in einem öffentlich zugänglichen Repositorium zu veröffentlichen. Die TU Wien etwa stellt die gedruckte Fassung in der eigenen Bibliothek und in der Nationalbibliothek auf und publiziert zusätzlich elektronisch über ihre Open-Access-Plattform reposiTUm.

Sperre rechtzeitig beantragen

Verlage nehmen in der Regel nur unveröffentlichte Manuskripte an. Wer die Dissertation später in einem Verlag erstveröffentlichen will, sollte nach § 86 Abs. 4 UG den Ausschluss der Benützung beantragen, möglich ist er für längstens fünf Jahre ab der Übergabe. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn du wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft machst. Gestellt gehört er vor der Übergabe, nicht danach.

Wer darf in Österreich promovieren?

Zugelassen wird zum Doktoratsstudium, wer ein fachlich in Frage kommendes Diplom- oder Masterstudium abgeschlossen hat, oder ein anderes Studium mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Zulassungsvoraussetzung steht in § 64 Abs. 4 UG. Wesentliche fachliche Unterschiede führen nicht automatisch zur Ablehnung, sondern zu Ergänzungsprüfungen, die bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen sind.

Ein Bachelorabschluss allein genügt üblicherweise nicht. § 64 Abs. 5 UG lässt allerdings eine Ausnahme zu: Der Abschluss eines fachlich passenden Bachelorstudiums reicht, wenn er innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg erreicht wurde. Nähere Regelungen erlässt das Rektorat der jeweiligen Universität. Ein pauschales Nein zum Bachelor ist also falsch, ein pauschales Ja aber ebenso.

Für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen ist die Lage klarer, als viele erwarten. Ein FH-Masterstudium ist ein Abschluss an einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung und eröffnet damit den Zugang zum Doktorat, gegebenenfalls mit Ergänzungsprüfungen als Auflage. Nur einrichten dürfen Fachhochschulen ein Doktoratsstudium nicht: Nach § 54 Abs. 1 UG sind es die Universitäten, die Doktoratsstudien führen. Ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen wird in Österreich seit Jahren diskutiert. Der Weg zum Doktorat führt weiterhin über eine Universität, und welche Auflagen dich dort erwarten, klärst du am besten vorab mit dem zuständigen Studienservice.

Empirische Dissertation: eigene Daten erheben

Eine empirische Dissertation beantwortet ihre Forschungsfrage mit selbst erhobenen oder selbst ausgewerteten Daten statt allein aus der Literatur. Gebraucht wird dafür ein Methodenkapitel, das Design, Stichprobe, Instrument und Auswertung so dokumentiert, dass andere die Studie nachvollziehen könnten. Geprüft wird genau diese Nachvollziehbarkeit, nicht die Größe der Stichprobe.

Praktisch hängt an einer eigenen Erhebung deutlich mehr als der Fragebogen. Dazu gehören das Votum der zuständigen Ethikkommission, die datenschutzrechtliche Prüfung bei personenbezogenen Daten, ein Pretest und die Frage, wie die Forschungsdaten am Ende archiviert werden. Welche Gütekriterien dabei gelten und ob dein Design qualitativ oder quantitativ angelegt ist, entscheidet sich vor der ersten Frage, nicht danach. Den gesamten Weg beschreibt der Beitrag zum empirischen Forschungsprozess.

Hilfreich ist außerdem, die Erhebung mit der Dissertationsvereinbarung zusammenzudenken. Festgehalten wird dort, welche Leistungsnachweise wann fällig sind, und eine Feldphase, die quer zu diesen Terminen liegt, kostet unnötig Nerven.

Tipp

Plane den Vorlauf großzügiger als die Feldphase selbst. Ethikkommissionen tagen an vielen Fakultäten nur monatlich, und ein Antrag, der einmal zurückgeht, kostet rasch ein Quartal. Wer im Sommer erheben will, sollte den Antrag im Winter davor fertig haben.

Fazit

Von jeder Abschlussarbeit unterscheidet sich eine Dissertation durch einen einzigen, dafür harten Anspruch: Sie muss eine wissenschaftliche Frage eigenständig lösen. Alles andere, von der Seitenzahl über die kumulative Form bis zur Benotung, regeln das Curriculum deines Studiums und der studienrechtliche Teil der Satzung deiner Universität. Wer früh in diese beiden Texte schaut, erspart sich die meisten Überraschungen, die am Ende teuer werden. Vor allem eine Regel lohnt sich zu merken: Ohne Übergabe an die Universitätsbibliothek und an die Nationalbibliothek wird der Grad nicht verliehen.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Dissertation ist die wissenschaftliche Arbeit, mit der du im Doktoratsstudium nachweist, dass du wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig bewältigen kannst. So steht es in § 51 Abs. 2 Z 13 des Universitätsgesetzes 2002. Umgangssprachlich heißt sie Doktorarbeit. Beurteilt wird sie von mindestens zwei fachlich geeigneten Personen, danach folgt die Defensio.

Die Dissertation ist der Text, das Doktoratsstudium ist das Studium, in dessen Rahmen er entsteht. Geschrieben wird eine Dissertation, absolviert wird ein Doktoratsstudium, an dessen Ende die Universität den Doktorgrad verleiht. Dissertation und Doktorarbeit meinen dagegen dasselbe. Promotion heißt in Österreich meist die Feier mit der Urkundenübergabe.

Mindestens drei Jahre, so schreibt es § 54 Abs. 4 des Universitätsgesetzes 2002 vor, die PhD-Doktoratsstudien eingeschlossen. Die Curricula setzen entsprechend an, an der Universität Wien etwa mit einer Regelstudiendauer von drei Jahren im Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften. Tatsächlich dauert es in vielen Fächern länger.

Die Defensio ist die öffentliche mündliche Abschlussprüfung des Doktoratsstudiums vor einem Prüfungssenat aus mindestens drei Personen. Vorgesehen sind eine Präsentation der Forschungsergebnisse und eine anschließende Diskussion. So regelt es der studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in § 9. Die TU Wien nennt dieselbe Prüfung weiterhin Rigorosum.

Ja, und zwar vor der Verleihung des akademischen Grades. Nach § 86 UG ist ein vollständiges Exemplar an die Bibliothek der verleihenden Universität zu übergeben, bei Dissertationen zusätzlich an die Österreichische Nationalbibliothek. Eine Nachfrist wie in Deutschland gibt es nicht. Auf Antrag ist eine Sperre für längstens fünf Jahre möglich.

Nein, lateinische Prädikate sieht das österreichische Studienrecht nicht vor. Beurteilt wird mit den Noten sehr gut bis nicht genügend. Umfasst die studienabschließende Prüfung mehrere Fächer, kommt nach § 73 Abs. 3 UG eine Gesamtbeurteilung dazu, die bestanden oder mit Auszeichnung bestanden lautet. Ein direkter Vergleich mit deutschen Prädikaten führt in die Irre.

Ja, ein Fachhochschul-Masterstudium eröffnet den Zugang zum Doktoratsstudium an einer Universität. Verlangt wird nach § 64 Abs. 4 UG ein fachlich passender Abschluss mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus. Wesentliche fachliche Unterschiede werden durch Ergänzungsprüfungen bis zum Ende des zweiten Semesters ausgeglichen. Einrichten dürfen Fachhochschulen Doktoratsstudien selbst nicht.

Beide Grade stehen nach § 51 Abs. 2 Z 14 UG gleichrangig am Ende eines Doktoratsstudiums. Verliehen wird Doktorin oder Doktor mit einem im Curriculum festgelegten Zusatz, etwa Dr. iur., oder nach Abschluss eines Doctor of Philosophy-Doktoratsstudiums der Grad PhD. Welcher Grad vergeben wird, bestimmt also das Curriculum.

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