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Was ist eine Dissertation? Definition und Beispiel

Dissertation, Doktorat, Promotionsrecht: Was die Begriffe in der Schweiz bedeuten, wer Doktortitel vergeben darf und wie ein Doktorat an UZH und ETH Zürich abläuft.

Autorin bei empirio.ai - Maria Malzewvon Maria MalzewAktualisiert am 21. September 2026Lesezeit 13 Min.

4'528 Doktortitel verliehen die universitären Hochschulen der Schweiz im Jahr 2021. Zwischen 2010 und 2024 stieg die Zahl der Doktorierenden um 29 Prozent. Nur wenige von ihnen wussten beim Studienabschluss genau, was hinter dem Wort Dissertation steckt.

Eine Dissertation ist die schriftliche Forschungsarbeit, mit der eine Person das Doktorat abschliesst und den Doktortitel erwirbt. Verlangt wird eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit mit einem eigenen, originären Beitrag zur Forschung. Begutachtet wird sie von mehreren Fachpersonen, geprüft in einer mündlichen Prüfung und danach veröffentlicht. Am Ende dieses Beitrags weisst du, was eine Dissertation von einer Masterarbeit trennt, welche Hochschultypen in der Schweiz Doktortitel vergeben dürfen und wie ein Doktorat hierzulande abläuft.


📌 Das Wichtigste in Kürze

  • Dissertation heisst die Arbeit, Doktorat das Verfahren dahinter.
  • Doktortitel vergeben in der Schweiz ausschliesslich die universitären Hochschulen.
  • Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen kommen nur über Kooperationen zum Doktorat.
  • Rund 56 Prozent der Doktoratsabschlüsse gehen an ausländische Studierende.
  • Kein Reglement schreibt eine Seitenzahl vor.

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Was eine Dissertation ist

Eine Dissertation ist eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit, mit der eine doktorierende Person nachweist, dass sie eigenständig forschen kann. Das Wort geht auf das lateinische dissertatio zurück und bedeutet Erörterung. Im Alltag heisst dieselbe Arbeit Doktorarbeit.

Worin sich eine Dissertation von jeder Studienarbeit unterscheidet, bringt swissuniversities knapp auf den Punkt: Kernstück des Doktorats ist der Erwerb wissenschaftlicher Kompetenz durch einen persönlichen und originären Beitrag zur Forschung. Genau dieser Beitrag wird bei Bachelor- und Masterarbeit nicht verlangt. Dort zeigst du, dass du die Methoden deines Fachs beherrschst, nicht, dass du den Forschungsstand veränderst. Wie die Abschlussarbeiten davor angelegt sind, erklärt der Beitrag dazu, was eine Thesis ist.

Ob du dein Thema theoretisch, empirisch oder anwendungsnah bearbeitest, gibt dir niemand vor. Verlangt wird ein methodisch sauberes Vorgehen sowie eine vollständige Auseinandersetzung mit dem relevanten Forschungsstand. Eine Arbeit, die neue Resultate liefert, sie aber nicht in die vorhandene Literatur einordnet, erfüllt ihren Zweck nicht.

Massgebend ist dein eigenes Reglement

Zulassung, Betreuung, Begutachtung, Prüfungsform, Noten und Publikation regelt jede Hochschule selbst, an den kantonalen Universitäten zusätzlich jede Fakultät. Alles in diesem Beitrag beschreibt den Regelfall. Verbindlich für dich ist die Promotionsverordnung beziehungsweise die Doktoratsverordnung deiner Hochschule.

Dissertation, Doktorat und Doktorarbeit

Dissertation und Doktorarbeit meinen dasselbe Schriftstück, das Doktorat dagegen etwas anderes: Gemeint ist damit das gesamte Verfahren, an dessen Ende die Hochschule den Doktortitel verleiht. Wer beides gleichsetzt, macht den häufigsten Begriffsfehler zum Thema. Die Unterscheidung ist keine Wortklauberei, denn sie entscheidet darüber, ab wann du den Titel führen darfst.

Aufschlussreich ist, wie unterschiedlich die Reglemente selbst formulieren. Die Philosophische Fakultät der Universität Zürich spricht durchgehend von Doktorierenden, vom Doktorat und von der Dissertation. Die ETH Zürich hat das Wort Dissertation aus ihrer Doktoratsverordnung gestrichen und führt es im Glossar nur noch als Synonym für Doktorarbeit.

BegriffWas er bezeichnet
Dissertationdie schriftliche Forschungsarbeit selbst
Doktorarbeitgleichbedeutendes Wort, an der ETH Zürich der offizielle Begriff
Doktoratdas gesamte Verfahren bis zur Titelverleihung
Doktorierendeamtliche Bezeichnung der Personen im Verfahren
Promotionsprüfungmündliche Prüfung mit Verteidigung der eigenen Arbeit
Promotionsrechtdas Recht einer Hochschule, Doktortitel zu verleihen

Ein Wort fehlt in dieser Aufstellung mit Absicht: Doktorvater. In den Schweizer Reglementen kommt es nicht vor. Die ETH Zürich spricht von der Leiterin oder dem Leiter der Doktorarbeit, die Universität Zürich von Hauptbetreuung, Betreuungskommission und Promotionskommission. Doktorvater und Doktormutter sind gebräuchlich, bleiben aber Umgangssprache.

Aufbau einer Dissertation am Beispiel

Eine empirische Dissertation folgt in den meisten Fächern derselben Grundgliederung wie eine empirische Abschlussarbeit, nur mit deutlich mehr Tiefe in jedem Teil. Ein konstruiertes Beispiel aus den Sozialwissenschaften macht das greifbar. Es beschreibt keine reale Arbeit, sondern zeigt, wie die Teile zusammenspielen.

Angenommen, das Thema lautet «Homeoffice und die Bindung an den Arbeitgeber». Dann könnte die Gliederung so aussehen:

  1. Einleitung und Forschungslücke. Referiert wird der Stand der Forschung, danach wird gezeigt, welche Frage darin offen geblieben ist. Diese Lücke ist die Existenzberechtigung der Arbeit.
  2. Theoretischer Rahmen. Bindungs- und Motivationstheorien werden gegeneinander abgewogen, anschliessend wird begründet, welche dem eigenen Vorgehen zugrunde liegt.
  3. Forschungsfragen und Hypothesen. Aus der Theorie werden prüfbare Aussagen abgeleitet. Wie das sauber gelingt, zeigt die Anleitung zum Formulieren einer Forschungsfrage.
  4. Methode. Erhebungsdesign, Stichprobe, Instrument, Pretest, Ethik und Datenschutz werden so dokumentiert, dass andere die Studie wiederholen könnten.
  5. Ergebnisse. Dargestellt wird die Auswertung, ohne sie bereits zu deuten.
  6. Diskussion. Rückgebunden werden die Ergebnisse an die Theorie, Grenzen der Studie werden benannt und Anschlussfragen formuliert.

Diese Reihenfolge ist keine Erfindung des Doktorats. Sie entspricht dem üblichen Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit. Neu hinzu kommt der Anspruch an die Diskussion: Sie muss erklären, was die Forschung durch diese Arbeit jetzt weiss und vorher nicht wusste.

Monografie oder kumulative Arbeit

Eine monografische Dissertation ist eine durchgehende, in sich geschlossene Abhandlung. Eine kumulative Arbeit besteht dagegen aus mehreren thematisch zusammenhängenden Fachaufsätzen, die durch einen Rahmentext mit Einleitung und Zusammenfassung verbunden werden. Welche Form für dich zulässig ist, entscheidet dein Fach und deine Hochschule.

Wie konkret das geregelt sein kann, zeigen die Ausführungsbestimmungen zur Doktoratsverordnung der ETH Zürich. Publizierte oder zur Publikation eingereichte Manuskripte dürfen in die Doktorarbeit aufgenommen werden, sofern die Prüfungskommission daraus den selbstständigen wissenschaftlichen Beitrag erkennen kann. Die Wahl zwischen Monografie und kumulativer Arbeit treffen die Doktorierenden mit Zustimmung ihrer Leitung. Ein Punkt wird dabei ausdrücklich verboten: Das Aneinanderreihen bereits publizierter Artikel im Layout der Verlage ist nicht zulässig, die Arbeit muss in einem einheitlichen Stil und in einer Sprache verfasst sein.

KriteriumMonografieKumulative Arbeit
Formeine durchgehende Abhandlungmehrere Aufsätze plus Rahmentext
Begutachtungdurch Examinierende und Koexaminierendezusätzlich durch das Peer Review der Zeitschriften
Zeitpunktalles wird am Ende eingereichtPublikation läuft während des Doktorats
Risikolange Phase ohne Rückmeldung von aussenAbhängigkeit von Review-Fristen der Zeitschriften

Eine landesweit einheitliche Zahl geforderter Aufsätze gibt es nicht. Weder die Doktoratsverordnung der ETH Zürich noch die Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich nennen eine Mindestanzahl. Festgelegt wird sie, wenn überhaupt, in den Detailbestimmungen der Departemente oder in der Doktoratsordnung des Fachs. Kläre das deshalb früh mit deiner Betreuung ab, nicht erst beim dritten Manuskript.

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Wie viele Seiten hat eine Dissertation?

Eine verbindliche Seitenzahl für Dissertationen gibt es in der Schweiz nicht. Die Reglemente machen zum Umfang in aller Regel keine Vorgabe, weder als Mindest- noch als Höchstwert. Massgebend ist der wissenschaftliche Anspruch an die Arbeit, nicht ihre Länge.

Eine unbefriedigende Antwort, zugegeben, aber die einzige belegbare. Weder die Doktoratsverordnung der ETH Zürich samt Ausführungsbestimmungen noch die Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich enthalten eine einzige Zahl zum Umfang. Geregelt wird an der ETH Zürich lediglich die Gestaltung: Bindeart, Angaben auf dem Deckumschlag, Titelblatt, Reihenfolge der Bestandteile und das Format der elektronischen Fassung. Die Zahlen, die im Netz kursieren, stammen fast ausnahmslos von Lektorats- und Ghostwriting-Anbietern und nennen keine überprüfbare Datenbasis.

Seriös lässt sich nur eines sagen: Der übliche Umfang ergibt sich aus den Konventionen des jeweiligen Fachs. In den Geistes- und Sozialwissenschaften fallen Dissertationen deutlich länger aus als in den Naturwissenschaften, und eine kumulative Arbeit bleibt naturgemäss kürzer als eine Monografie zum selben Thema.

Die Seitenzahl ist die falsche Frage. Erkundige dich bei deiner Betreuung, welche Arbeiten in deinem Fachbereich als Massstab gelten.

Wie lange dauert ein Doktorat?

Eine amtliche Durchschnittsdauer für Schweizer Doktorate weist die öffentliche Statistik nicht aus. Belastbar sind dagegen die Maximalfristen in den Reglementen, und die liegen an beiden Zürcher Hochschulen bei sechs Jahren. Plane deinen Zeitplan deshalb entlang dieser Frist, nicht entlang einer Wunschvorstellung von drei Jahren.

Konkret sieht das so aus. Die Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich setzt in Paragraf 20 eine maximale Dauer des Doktorats von sechs Jahren an, gerechnet von der Zulassung bis zur Verleihung des Doktorgrads. Dieselbe Frist gilt ausdrücklich auch im Teilzeitdoktorat. Die Doktoratsverordnung der ETH Zürich verlangt in Artikel 39, dass die Doktorprüfung spätestens sechs Jahre nach der provisorischen Zulassung abgelegt wird. Verlängerungen sind in beiden Fällen möglich, aber begründungspflichtig.

Interessanter als die Dauer ist die Zusammensetzung der Doktorierenden. Auf Doktoratsstufe ist der Anteil der Eintritte von Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern laut Bundesamt für Statistik von 36 Prozent zu Beginn der 2000er-Jahre auf 58 Prozent im Studienjahr 2022/23 gestiegen. Kein anderer Studienabschnitt in der Schweiz ist derart international geprägt.

Nach oben geht es weiterhin. Zwischen 2010 und 2024 nahm die Zahl der immatrikulierten Doktorierenden an den universitären Hochschulen um 29 Prozent zu, wie der Schweizerische Wissenschaftsrat in seinem Bericht vom April 2026 festhält. Getragen wird das Wachstum fast vollständig von der Medizin sowie den technischen, exakten und Naturwissenschaften.

Wie läuft ein Doktorat ab?

Ein Doktorat beginnt nicht mit dem Schreiben, sondern mit einer schriftlichen Zusage zur Betreuung und einem Zulassungsgesuch. Erst danach zählt die Arbeit als Doktoratsleistung. Der übliche Ablauf hat sechs Stationen.

  1. Betreuung und Thema klären. Ohne eine Person, die die Arbeit leitet, wird kein Zulassungsverfahren eröffnet. An der Universität Zürich kommt eine Doktoratsvereinbarung über Verlauf, Ziele und Rahmenbedingungen dazu.
  2. Provisorische Zulassung und Immatrikulation. Geprüft werden die formalen Grundbedingungen und die fachliche Qualifikation. Einen Anspruch auf Zulassung gibt es an der ETH Zürich ausdrücklich nicht.
  3. Eignungsprüfung im ersten Jahr. An der ETH Zürich musst du innert zwölf Monaten ein Eignungskolloquium bestehen, erst danach folgt die definitive Zulassung.
  4. Forschen, schreiben, Doktoratsstudium. Neben der Forschung verlangt die ETH Zürich mindestens zwölf ECTS-Kreditpunkte, darunter mindestens einen zu guter wissenschaftlicher Praxis und Ethik.
  5. Begutachtung und mündliche Prüfung. Alle Gutachten müssen vorliegen, bevor geprüft wird. Mindestens eine koexaminierende Person muss von ausserhalb der ETH Zürich kommen.
  6. Publikation und Urkunde. Erst nach der Veröffentlichung darfst du den Titel führen.

Die Prüfungsform unterscheidet sich zwischen den Hochschulen deutlich. An der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich dauert die Promotionsprüfung 60 bis 90 Minuten und dient der mündlichen Darstellung und Verteidigung der eigenen Dissertation. An der ETH Zürich besteht die Doktorprüfung aus einer mindestens einstündigen mündlichen Prüfung über das Fachgebiet der Doktorarbeit, ein Vortrag kommt nur dazu, wenn das Departement ihn vorsieht. Geprüft wird dort also der Fachbereich, nicht allein die Verteidigung.

Noch grösser ist der Unterschied bei der Bewertung. Die Universität Zürich vergibt eine Gesamtnote auf der Schweizer Sechserskala und übersetzt sie in ein lateinisches Prädikat: 6,0 ergibt summa cum laude, 5,5 insigni cum laude, 5,0 magna cum laude, 4,5 cum laude und 4,0 rite. Das Prädikat insigni cum laude ist dabei eine Schweizer Eigenheit. Die ETH Zürich kennt überhaupt keine Noten für das Doktorat: Die Arbeit gilt als angenommen oder abgelehnt, die Prüfung als bestanden oder nicht bestanden. Ausserordentliche Arbeiten werden stattdessen mit der Silbermedaille der ETH Zürich ausgezeichnet, begrenzt auf langfristig höchstens 8 Prozent der Doktorarbeiten.

Warum jede Dissertation veröffentlicht werden muss

Auch in der Schweiz ist die Veröffentlichung Pflicht, sie ist aber anders gebaut als im Nachbarland. Im Zentrum steht nicht die gedruckte Auflage, sondern die elektronische Publikation auf dem Dokumentenserver der eigenen Hochschule. Gedruckte Pflichtexemplare kommen hinzu, allerdings in sehr kleiner Zahl.

An der ETH Zürich sind es zwei gebundene Exemplare, abzuliefern innert drei Monaten nach der Departementskonferenz und anschliessend an die ETH-Bibliothek weitergereicht. Dazu kommt der Upload der genehmigten Fassung in die Research Collection, wo vollständig publizierte Arbeiten der Nationalbibliothek zur Archivierung bereitgestellt werden. Den Doktortitel führen darfst du laut Artikel 47 der Doktoratsverordnung erst, wenn Pflichtexemplare und elektronische Fassung abgeliefert sind.

An der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich läuft es umgekehrt herum und damit deutlich schneller. Die Publikation erfolgt im Repositorium der Universität und gilt als erfolgt, sobald die Arbeit dort aufgenommen ist. Der Doktorgrad wird umgehend nach dieser Publikation verliehen, der Titel darf ab diesem Moment geführt werden. Die Begründung zur Verordnung nennt das Ziel offen: Damit entfallen die früher oft langjährigen Wartezeiten bis zur Zustellung der Pflichtexemplare an die Zentralbibliothek.

Für Verlagspläne gibt es Ventile. Die Graduiertenschule kann eine Sperrfrist von drei oder sechs Jahren bewilligen, auf begründetes Gesuch auch eine unbefristete Sperre, etwa wenn ein Verlag die digitale Veröffentlichung nicht erlaubt. Name und Titel der Arbeit lassen sich nie sperren. An der ETH Zürich ist eine befristete Befreiung von der elektronischen Publikationspflicht möglich, die Zusammenfassung wird in jedem Fall publiziert.

Achtung bei den Fristen

Versäumst du an der ETH Zürich die Dreimonatsfrist für die Pflichtexemplare, kann die Verleihung des Doktortitels verweigert werden. Kläre den Publikationsweg deshalb vor der mündlichen Prüfung ab, nicht danach, und stelle ein Gesuch um Fristverlängerung rechtzeitig statt im letzten Monat.

Wer darf doktorieren und an welcher Hochschule?

Doktortitel vergeben in der Schweiz ausschliesslich die universitären Hochschulen, also die zehn kantonalen Universitäten, die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und einige weitere universitäre Institutionen. Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen haben kein eigenes Promotionsrecht. Wer von dort kommt, doktoriert über ein Kooperationsmodell mit einer Universität.

Grundlage ist das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, das die drei Hochschultypen unterscheidet und die Zulassung zur ersten Studienstufe je Typ festlegt: gymnasiale Maturität für die universitären Hochschulen, Berufs- oder Fachmaturität für die Fachhochschulen. Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat 2019 in seinem Vorschlag zu den Merkmalen der Hochschultypen festgehalten, dass die dritte Studienstufe den universitären Hochschulen vorbehalten und für sie zugleich obligatorisch ist. Innerhalb des Schweizer Tertiärsystems herrscht darüber laut demselben Dokument ausnahmslos Einigkeit.

Die Kooperationsmodelle sind kein Notbehelf, sondern in den Reglementen verankert. Die Universität Zürich regelt das kooperative Doktorat ausdrücklich: Doktorierende arbeiten in einem Projekt an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule und werden von einer Professorin oder einem Professor der Fakultät gemeinsam mit einer dozierenden Person der Partnerhochschule betreut. Hauptbetreuung und Titelverleihung bleiben bei der Universität. Aus dem Fachhochschulbereich kommt seit Jahren die Forderung nach einem eigenständigen Doktorat, an der geltenden Rechtslage hat sie bislang nichts geändert.

Für die Zulassung selbst gilt der Master als Regelfall. Die ETH Zürich lässt in Artikel 7 Masterabschlüsse akkreditierter universitärer Hochschulen zu, Abschlüsse von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen dagegen nur bei nachgewiesen exzellenten Leistungen, etwa durch Fachpublikationen in referierten Zeitschriften oder prämierte Fachprojekte. Ein Bachelor öffnet die Tür nur über spezielle Doktoratsprogramme mit hervorragenden Studienleistungen. Entschieden wird laut swissuniversities immer sur dossier anhand der individuellen Qualifikation.

Empirisches Doktorat: eigene Daten erheben

Eine empirische Dissertation beantwortet ihre Forschungsfrage mit selbst erhobenen oder selbst ausgewerteten Daten statt allein aus der Literatur. Nötig ist dafür ein Methodenkapitel, das Design, Stichprobe, Instrument und Auswertung so dokumentiert, dass andere die Studie nachvollziehen könnten. Genau diese Nachvollziehbarkeit ist das Prüfkriterium, nicht die Grösse der Stichprobe.

Wie gross der empirische Anteil unter allen Dissertationen ausfällt, erhebt in der Schweiz niemand. Ein Blick auf die Fächerverteilung zeigt aber, wohin der Schwerpunkt fällt. Von den 4'528 Doktortiteln des Jahres 2021 entfielen laut Bundesamt für Statistik je rund 32 Prozent auf die exakten und Naturwissenschaften sowie auf Medizin und Pharmazie. In diesen Fächern ist empirisch-experimentelles Arbeiten der Normalfall. Der Frauenanteil an den Doktortiteln lag bei 47 Prozent, der Anteil ausländischer Studierender bei 56 Prozent.

Praktisch hängt an einer eigenen Erhebung mehr als der Fragebogen. Dazu gehören das Ethikvotum, der Datenschutz bei Personendaten, ein Pretest und die Frage, wie die Forschungsdaten am Ende archiviert werden. Welche Gütekriterien dabei gelten und ob dein Design qualitativ oder quantitativ angelegt ist, entscheidet sich vor der ersten Frage, nicht danach. Den gesamten Ablauf beschreibt der Beitrag zum empirischen Forschungsprozess.

Tipp

Rechne beim Vorlauf grosszügiger als bei der Feldphase selbst. Ethikkommissionen tagen an vielen Hochschulen nur einmal im Monat und ein Gesuch, das einmal zurückkommt, kostet rasch ein ganzes Quartal. Für eine Erhebung im Sommer gehört der Antrag darum in den Winter davor.

Fazit

Eine Dissertation unterscheidet sich von jeder Abschlussarbeit durch einen einzigen, aber harten Anspruch: Sie muss den Forschungsstand verändern. Alles andere, vom Umfang über die kumulative Form bis zur Note, regelt dein Reglement, und das tut es von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die Universität Zürich vergibt lateinische Prädikate, die ETH Zürich gar keine Noten. Wer früh in den eigenen Verordnungstext schaut, erspart sich die meisten Überraschungen.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Dissertation ist die schriftliche Forschungsarbeit, mit der eine Person das Doktorat abschliesst und den Doktortitel erwirbt. Verlangt wird ein selbstständig erarbeiteter, originärer Beitrag zur Forschung. Umgangssprachlich heisst sie Doktorarbeit. Mehrere Fachpersonen begutachten sie, danach folgen eine mündliche Prüfung und die Veröffentlichung.

Die Dissertation ist das Dokument, das Doktorat das Verfahren. Du schreibst eine Dissertation und du durchläufst ein Doktorat, an dessen Ende die Hochschule den Doktortitel verleiht. Dissertation und Doktorarbeit meinen dagegen dasselbe. Den Titel führen darfst du erst nach Abschluss des Verfahrens und nach der Veröffentlichung.

Doktortitel vergeben in der Schweiz ausschliesslich die universitären Hochschulen, also die kantonalen Universitäten, die beiden ETH und einige weitere universitäre Institutionen. Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen besitzen kein eigenes Promotionsrecht. Laut Schweizerischem Akkreditierungsrat ist die dritte Studienstufe den universitären Hochschulen vorbehalten und für sie zugleich obligatorisch.

Sechs Jahre sind die übliche Maximalfrist. Die Philosophische Fakultät der Universität Zürich setzt in Paragraf 20 eine maximale Dauer von sechs Jahren an, gerechnet von der Zulassung bis zur Verleihung. Die ETH Zürich verlangt die Doktorprüfung spätestens sechs Jahre nach der provisorischen Zulassung. Eine amtliche Durchschnittsdauer wird nicht ausgewiesen.

Ja, die Veröffentlichung ist Pflicht und Voraussetzung für das Führen des Titels. Im Zentrum steht die elektronische Publikation auf dem Dokumentenserver der Hochschule. Gedruckte Pflichtexemplare kommen hinzu, an der ETH Zürich zwei Stück innert drei Monaten. Sperrfristen für Verlagspläne sind auf Gesuch möglich.

Eine kumulative Doktorarbeit besteht aus mehreren thematisch zusammenhängenden Fachaufsätzen plus einem Rahmentext mit Einleitung und Zusammenfassung. Die ETH Zürich lässt sie zu, sofern die Prüfungskommission daraus den selbstständigen Beitrag erkennen kann. Verboten ist das blosse Aneinanderreihen publizierter Artikel im Verlagslayout. Eine landesweit einheitliche Mindestzahl an Aufsätzen gibt es nicht.

Ja, ein Fachhochschulabschluss schliesst das Doktorat nicht aus, führt aber immer über eine Universität. Die ETH Zürich lässt Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen nur bei nachgewiesen exzellenten Leistungen zu, etwa durch Fachpublikationen in referierten Zeitschriften. Die Universität Zürich kennt zusätzlich das kooperative Doktorat mit gemeinsamer Betreuung.

An der Universität Zürich gilt die Sechserskala mit lateinischen Prädikaten: 6,0 summa cum laude, 5,5 insigni cum laude, 5,0 magna cum laude, 4,5 cum laude und 4,0 rite. Die ETH Zürich vergibt gar keine Noten, sondern bewertet angenommen oder abgelehnt. Ausgezeichnete Arbeiten erhalten dort die Silbermedaille.

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