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Bachelorarbeit im Unternehmen schreiben: So klappt's

So findest du ein Unternehmen für deine Bachelorarbeit: die Kanäle mit der besten Trefferquote, der Aufbau der Bewerbung und der Vertrag, der dir Schreibzeit lässt.

Autorin bei empirio.ai - Maria Malzewvon Maria MalzewAktualisiert am 19. September 2026Lesezeit 15 Min.

Das Thema steht ungefähr, der Anmeldetermin beim Prüfungsamt rückt näher und du hast immer noch keinen Betrieb. Wer eine Bachelorarbeit im Unternehmen schreiben will, unterschätzt meist genau einen Punkt: Zwischen der ersten Bewerbung und einem unterschriebenen Vertrag vergehen oft mehrere Monate und keiner dieser Monate zählt zu deiner Bearbeitungszeit.

Ein Unternehmen für deine Bachelorarbeit findest du, indem du zuerst die Genehmigung deiner Hochschule klärst, dein Vorhaben in drei Sätzen als Lösung für ein Praxisproblem formulierst und dich damit parallel bei mehreren Betrieben bewirbst: über die Jobbörse deiner Hochschule, über ausgeschriebene Themen auf den großen Stellenportalen und initiativ bei Firmen, die inhaltlich passen. Wir zeigen dir die Kanäle, den Aufbau der Bewerbung und den Vertrag, der dir am Ende wirklich Zeit zum Schreiben lässt.


📌 Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Bachelorarbeit umfasst 6 bis 12 ECTS-Punkte, also 150 bis 360 Stunden.
  • Über die externe Arbeit entscheidet oft der Prüfungsausschuss, vorab.
  • Bewirb dich parallel bei mehreren Betrieben, nicht nacheinander.
  • Das Werkstudentenprivileg setzt in der Regel höchstens 20 Wochenstunden voraus.
  • Der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro.

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Wo du ein Unternehmen für deine Bachelorarbeit findest

Unternehmen für eine Bachelorarbeit findest du über fünf Kanäle und sie unterscheiden sich darin, wie breit du streust. Ausgeschriebene Themen sind bequem, aber inhaltlich vorgegeben. Eine Initiativbewerbung kostet mehr Aufwand und passt dafür genau zu deinem Vorhaben.

Der Rat „schau in Jobbörsen" hilft an dieser Stelle wenig. Als Faustregel gilt: Je kürzer dein Draht in den Betrieb, desto eher kommt eine Zusage. Arbeite die Kanäle deshalb von innen nach außen ab.

  1. Dein eigener Betrieb. Wer dort schon nebenbei arbeitet, ein Praktikum gemacht hat oder dual studiert, hat den kürzesten Weg. Hier kennst du die Abläufe, die Ansprechpersonen und oft auch schon ein ungelöstes Problem.
  2. Der Lehrstuhl deiner Betreuung. Viele Professuren haben laufende Kooperationen mit Betrieben und vergeben Themen daraus. Frag im Sprechstundentermin danach, das steht selten auf einer Webseite.
  3. Career Service und Jobbörse deiner Hochschule. Dort landen Ausschreibungen, die gezielt an Studierende deiner Hochschule gehen. Die Konkurrenz ist kleiner als auf den großen Portalen.
  4. Stellenportale und Karrieremessen. Auf Absolventa, Stepstone, Indeed und LinkedIn lassen sich Suchbegriffe wie „Abschlussarbeit" oder „Bachelorarbeit" mit deinem Fach kombinieren. Messen wie Connecticum oder der Absolventenkongress richten sich ausdrücklich an Studierende.
  5. Initiativbewerbung bei Wunschfirmen. Der aufwendigste Weg und der mit dem besten inhaltlichen Ergebnis. Such vorher eine konkrete Ansprechperson heraus, statt an eine allgemeine Bewerbungsadresse zu schreiben.

Ob dein Vorhaben überhaupt einen Betrieb braucht, entscheidest du am besten vorher. Der Unterschied zwischen einer empirischen und einer theoretischen Abschlussarbeit bestimmt, wie viel Zugang zu internen Daten du wirklich benötigst, und die Themenvorschläge für Bachelorarbeit und Masterarbeit helfen dir, aus einer Branche ein konkretes Thema zu machen.

Was alles vor die Anmeldung gehört

Deine harte Frist ist nicht der Abgabetermin. Die Bearbeitungszeit läuft in der Regel ab der offiziellen Themenausgabe, die meist kurz auf die Anmeldung beim Prüfungsamt folgt. Was du bis dahin nicht geklärt hast, geht von deiner Schreibzeit ab. Ob bei dir das Anmelde- oder das Vergabedatum zählt, steht in deiner Prüfungsordnung und verbindlich Auskunft gibt das Prüfungsamt.

Vier Schritte liegen davor und jeder einzelne kann sich verzögern, ohne dass du etwas dagegen tun kannst.

  1. Prüfungsordnung lesen. Erlaubt deine Hochschule externe Arbeiten überhaupt und braucht es dafür einen Antrag? An der Universität Hohenheim ist ein solcher Antrag üblicherweise nötig, und zwar vor Beginn der Arbeit: mit Arbeitstitel, Exposé, Begründung und den Namen der Betreuung innen wie außen. Formuliert sind die Vorgaben dort am Beispiel der Master-Thesis.
  2. Betreuung an der Hochschule sichern. Ohne diese Zusage brauchst du dich nirgends zu bewerben. Frag dabei gleich, wie der Lehrstuhl zu einem Sperrvermerk steht, denn einzelne Prüfungsberechtigte lehnen solche Arbeiten ab.
  3. Bewerben und Zusage abwarten. Der längste und der am wenigsten planbare Abschnitt.
  4. Vertrag und Genehmigung. Erst danach meldest du an.

Kurz gerechnet

Nach § 8 der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz umfasst eine Bachelorarbeit 6 bis 12 ECTS-Leistungspunkte und ein Leistungspunkt entspricht 25 bis höchstens 30 Zeitstunden. Deine Arbeit kostet damit rechnerisch 150 bis 360 Stunden. Wie viele Punkte deine Hochschule ansetzt, steht im Modulhandbuch beim Abschlussmodul. Verbindlich ist immer die Verordnung deines Bundeslandes.

Eine bundesweite Frist für die Genehmigung gibt es nicht, jede Hochschule regelt das anders. Trag die vier Schritte trotzdem als eigene Blöcke in deinen Zeitplan ein, bevor du dir einen Abgabetermin vornimmst. Keiner von ihnen lässt sich beschleunigen, indem du früher zu schreiben anfängst. Wie der Ablauf danach weitergeht, vom Vertrag bis zur Verteidigung, steht im Überblick zur Abschlussarbeit im Unternehmen.

Die Bewerbung: was in Anschreiben und Exposé gehört

Eine Bewerbung um eine Bachelorarbeit ist kein Praktikumsanschreiben. Du verkaufst keine Arbeitskraft, sondern ein Vorhaben. Die Person, die deine Mail liest, fragt sich dabei nur eines: Was bringt uns das und wie viel Aufwand macht es uns?

Genau daran scheitern viele Bewerbungen. Sie erzählen vom Studium und vom Interesse an der Branche, sagen aber nirgends, welches Problem am Ende gelöst ist. Der Nutzen für den Betrieb gehört deshalb in die ersten drei Zeilen, nicht in den letzten Absatz.

Der Aufbau des Anschreibens

Eine Seite, vier Absätze. Diese Reihenfolge funktioniert, weil sie die Fragen so beantwortet, wie sie sich beim Lesen stellen.

  • Anlass und Vorhaben. Wer du bist, wann du schreibst und welche Frage du untersuchen willst, in zwei Sätzen.
  • Der Nutzen für den Betrieb. Was das Unternehmen am Ende in der Hand hält: eine ausgewertete Befragung, eine Prozessanalyse, eine Marktübersicht.
  • Dein Beitrag. Welche Methode du beherrschst und woher, belegt an einem Seminar, einem Praktikum oder einer Hausarbeit.
  • Der Rahmen. Zeitraum, gewünschte Stundenzahl und was du vom Betrieb brauchst, also Datenzugang und eine Ansprechperson.

Der Career Service der Frankfurt University of Applied Sciences empfiehlt, alle Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zu bündeln, unter fünf Megabyte und mit einem sprechenden Dateinamen. Das gilt, sofern der Betrieb kein eigenes Bewerbungsportal nutzt. Hinein gehören Lebenslauf, Anschreiben und nur die wirklich relevanten Zeugnisse.

Das Exposé als Anlage

Leg dem Anschreiben ein kurzes Exposé bei, auch wenn niemand danach fragt. Es beantwortet die Frage nach dem Aufwand, bevor sie gestellt wird, und es zeigt, dass dein Vorhaben durchdacht ist. Auf ein bis zwei Seiten gehören die Fragestellung, die geplante Methode, die benötigten Daten und ein grober Zeitplan.

Der zweite Grund ist schlicht praktisch. Prüfungsämter verlangen für die Genehmigung der externen Arbeit häufig ohnehin ein Exposé, die Universität Hohenheim zum Beispiel. Du schreibst es also einmal und nutzt es zweimal. Wie du aus einem betrieblichen Anliegen eine Frage machst, die wissenschaftlich trägt, zeigt der Beitrag zu Forschungsfrage, These und Hypothese.

Tipp

Bewirb dich parallel, nicht nacheinander. Jede Runde aus Bewerbung, Wartezeit und Absage kostet mehrere Wochen und diese Wochen bekommst du nicht zurück. Setz dir außerdem eine feste Nachfassfrist: Wer nach zwei Wochen nicht geantwortet hat, bekommt eine kurze freundliche Mail an dieselbe Person, mit dem Exposé noch einmal im Anhang.

Werkstudentenvertrag, Praktikum oder Honorar: was du unterschreibst

Die Vertragsform entscheidet über drei Dinge auf einmal: ob der Mindestlohn greift, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wie viel deiner bezahlten Zeit tatsächlich fürs Schreiben übrig bleibt. Kläre sie deshalb im Vorstellungsgespräch und nicht erst, wenn der Vertrag zur Unterschrift kommt.

In der Praxis sind drei Modelle verbreitet und sie unterscheiden sich deutlicher, als ihre Namen vermuten lassen.

ModellMindestlohnWorauf du achtest
Werkstudentenvertragjain der Regel höchstens 20 Wochenstunden
PflichtpraktikumneinPflicht folgt aus einer hochschulrechtlichen Bestimmung
Freiwilliges Praktikumerst bei mehr als drei Monatenstudienbegleitend nur beim ersten Mal im selben Betrieb
Honorarvertragnein, gilt nur für Arbeitnehmerbei Weisungsbindung droht Scheinselbstständigkeit

Stand: September 2026, Änderungen möglich.

Die Ausnahmen stehen in § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes und der Unterschied zwischen den Nummern entscheidet. Ein Pflichtpraktikum aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung ist ohne jede Zeitgrenze ausgenommen. Die Grenze von bis zu drei Monaten gilt nur für freiwillige Praktika, ein Praktikum von genau drei Monaten bleibt also noch mindestlohnfrei. Beim studienbegleitenden Praktikum nach Nummer 3 entfällt die Ausnahme zusätzlich, wenn du bei demselben Betrieb schon einmal ein solches Praktikum absolviert hast.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Bei einer 20-Stunden-Woche kommst du damit auf gut 1.200 Euro brutto im Monat, gerechnet auf rund 87 bezahlte Stunden.

Der Honorarvertrag: kein Mindestlohn, kein Werkstudentenprivileg

Beim Honorarvertrag bist du kein Arbeitnehmer und deshalb greift weder der Mindestlohn noch die Versicherungsfreiheit für Werkstudierende. Arbeitest du trotzdem zu festen Zeiten und auf Anweisung, liegt in der Regel ein Arbeitsverhältnis vor. Wer hier wen beschäftigt, klärt im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Lass dir das Modell deshalb erklären, bevor du unterschreibst.

Was im Vertrag nichts zu suchen hat

Ein inhaltliches Mitspracherecht des Betriebs gehört in keine Vereinbarung. Der Leitfaden für externe Abschlussarbeiten der Universität Magdeburg stellt klar, dass Dritte kein Recht haben, während der Bearbeitung Einfluss auf Thema oder Inhalt der Arbeit zu nehmen. Vorschläge aus dem Betrieb sind Anregungen, mehr nicht. Wird daraus eine Bedingung, sprich mit deiner Betreuung an der Hochschule, bevor du zusagst.

Wie viel deiner Arbeitszeit der Arbeit gehört

Das ist der Punkt, den du schriftlich brauchst. Zwanzig Stunden im Betrieb bedeuten nicht zwanzig Stunden für deine Bachelorarbeit. Rutscht beides in denselben Vertrag, recherchierst du am Ende abends.

Häufig wird die Woche geteilt: ein Teil der Stunden gehört dem Tagesgeschäft, der andere deiner Untersuchung. Schreib in die Zusatzvereinbarung hinein, wie viele Stunden pro Woche gemeint sind und ob Literaturrecherche und Auswertung dazuzählen. Verlass dich nicht auf eine Absprache im Flur, denn sie ist genau dann vergessen, wenn im Betrieb etwas Dringendes dazwischenkommt.

Achtung

Das Werkstudentenprivileg befreit dich nicht von allen Sozialabgaben. Nach der Deutschen Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nur in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und davon ist auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Belang. In der Rentenversicherung bleibst du im Regelfall versicherungspflichtig. Von der Stundenregel nennt dieselbe Quelle zwei Ausnahmen: Liegt das Mehr an Stunden am Wochenende, abends oder nachts und ist die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen befristet, bleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Dasselbe gilt für Beschäftigungen, die nur in den Semesterferien laufen. Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

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Verdienstgrenzen: BAföG, Minijob und Krankenversicherung

Drei Grenzen laufen nebeneinander her und sie sind nicht identisch. Wer sie verwechselt, plant mit der falschen Zahl und wundert sich später über einen Bescheid.

Rechne deshalb vor der Unterschrift durch, welche der drei für dich überhaupt gilt. Für die meisten Bachelorstudierenden sind es eine oder zwei, selten alle drei.

  • BAföG. Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 389 Euro im Monat, festgesetzt durch eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt. Diese Zahl meint nicht den Bruttoverdienst, sondern das Einkommen nach Abzug der Werbungskosten- und der Sozialpauschale. Ein durchgehender Minijob bleibt deshalb meist ohne Kürzung.
  • Minijob. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 nach Angabe der Minijob-Zentrale 603 Euro im Monat, im Jahr also bis zu 7.236 Euro.
  • Familienversicherung. Hier gilt 2026 eine allgemeine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat, bei einem Minijob stattdessen die 603 Euro. Sie ergibt sich als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, die die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 auf 3.955 Euro festsetzt. Sie endet für Studierende ohnehin meist mit dem 25. Geburtstag, bei Wehr- oder Freiwilligendienst bis zu zwölf Monate später.

Halte die drei Grenzen jetzt neben die Rechnung aus dem Abschnitt davor. Ein Werkstudentenvertrag über 20 Wochenstunden liegt mit gut 1.200 Euro brutto über allen dreien: Die Familienversicherung endet, du wechselst in die studentische Pflichtversicherung und das BAföG wird gekürzt. Wer beides erhalten will, reduziert die Stunden für die Zeit der Arbeit oder verlegt die bezahlte Phase in die Semesterferien.

Die studentische Pflichtversicherung funktioniert dabei anders als die Familienversicherung: In ihr gibt es keine Verdienstobergrenze, sondern die 20-Stunden-Grenze aus dem Abschnitt davor. Verlass dich bei deiner eigenen Rechnung nicht auf eine Faustformel aus einem Forum, sondern frag bei deiner Krankenkasse und beim BAföG-Amt nach. Zuständig für die verbindliche Auskunft sind diese Stellen, nicht dein Betrieb.

Das Unternehmen in der Bachelorarbeit vorstellen und interne Quellen zitieren

Die Unternehmensvorstellung gehört in deine Bachelorarbeit nur so weit, wie man sie braucht, um deine Untersuchung zu verstehen. Sie ist kein Imageteil, sondern Kontext: Branche, Größenordnung, der Bereich, in dem du erhoben hast, und die Ausgangslage, aus der deine Fragestellung entstanden ist.

Schreib dabei nicht aus der Selbstdarstellung des Betriebs ab. Formulierungen aus einer Unternehmensbroschüre sind Werbung und sie fallen in einer wissenschaftlichen Arbeit auf. Beschreibe stattdessen nur, was für deine Fragestellung zählt, und kennzeichne die Herkunft jeder Angabe.

Was du über das Unternehmen schreibst, muss deine Untersuchung tragen. Alles andere ist Prospekt.

Wie interne Unternehmensquellen zitiert werden

Interne Präsentationen, Intranet-Seiten und Auswertungen aus dem Controlling sind keine veröffentlichten Quellen und für Dritte nicht überprüfbar. Deshalb werden sie besonders gekennzeichnet. Die Richtlinie zum wissenschaftlichen Arbeiten des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier verlangt, unternehmensinterne Quellen in der Fußnote als solche zu kennzeichnen und sie in das Literatur- und Quellenverzeichnis aufzunehmen. Die Fußnote sieht dort so aus: Müller GmbH (2021): Überblick der Nachhaltigkeitskennzahlen, S. 14 (interne Quelle). Im Verzeichnis steht derselbe Eintrag ohne Seitenzahl, ebenfalls mit dem Zusatz „interne Quelle".

Für den Anhang gilt dieselbe Richtlinie mit einer Unterscheidung. Vertrauliche Unterlagen kommen nicht in den Anhang, nicht vertrauliche, aber unveröffentlichte Dokumente dagegen schon. Führst du Gespräche im Betrieb, brauchst du laut derselben Quelle ein Gesprächsprotokoll mit Namen und Funktion der befragten Person, dem Datum, den gestellten Fragen und den wichtigsten Ergebnissen. Wie du eine eigene Erhebung methodisch sauber einbindest, zeigt der Beitrag zur Umfrage für Bachelorarbeit und Masterarbeit.

Prüf am Ende immer die Vorgaben deiner eigenen Hochschule, weil die Zitierweise für interne Quellen nicht einheitlich geregelt ist. Der Leitfaden der Fakultät Wirtschaft an der DHBW Mannheim verlangt zum Beispiel, Firmenmaterialien im Literaturverzeichnis gesondert auszuweisen. Unveröffentlichte Quellen musst du dort außerdem aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.

Sperrvermerk oder Anonymisierung: klär das vor der Zusage

Ein Sperrvermerk sperrt deine Arbeit für eine bestimmte Frist nach außen, er ist aber nicht der einzige Weg. Die Alternative heißt Anonymisierung: Du machst den Betrieb im Text unkenntlich, statt die ganze Arbeit zu sperren.

Für viele Bachelorarbeiten reicht das aus. Der Firmenname verschwindet aus Titel und Text. An seiner Stelle steht dann „ein mittelständischer Maschinenbauer mit rund 400 Beschäftigten". Wo es eng wird, treten Kennzahlen an die Stelle absoluter Beträge. Deine Ergebnisse bleiben dabei vollständig. Ob dein Betrieb den Weg mitträgt und ob deine Prüfungsordnung eine anonymisierte Arbeit akzeptiert, klärst du vorher mit beiden Seiten.

Der Leitfaden für externe Abschlussarbeiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg rät Studierenden sogar ausdrücklich, eine Verpflichtung zum Sperrvermerk zunächst abzulehnen, und begründet das damit, dass der Sperrvermerk auch dich bindet: Du darfst deine eigene Arbeit dann ohne Zustimmung des Unternehmens nicht veröffentlichen. Als Dauer nennt derselbe Leitfaden drei Jahre. Urheber der Arbeit bleibst du und die Verwertungs- und Nutzungsrechte stehen laut diesem Leitfaden allein dir zu, solange die Arbeit nicht zu einem Drittmittelvorhaben gehört. Räumst du dem Betrieb im Vertrag Nutzungsrechte ein, kannst du über deine Ergebnisse nicht mehr frei verfügen.

Sprich beide Optionen im Vorstellungsgespräch an, nicht bei der Abgabe. Frag dabei konkret nach, welche Zahlen wirklich vertraulich sind. Oft ist es eine Handvoll und nicht der ganze Text. Was ein Sperrvermerk leistet und was nicht, steht ausführlich im Abschnitt zum Sperrvermerk. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Abschnitt nicht, maßgeblich sind die Prüfungsordnung deiner Hochschule und die Auskunft deines Prüfungsamts.

Keine Zusage bekommen? Vier Wege, die trotzdem funktionieren

Absagen sind bei der Suche nach einem Betrieb der Normalfall und kein Grund, ein Semester dranzuhängen. Setz dir vorher eine Frist, zum Beispiel sechs Wochen, und schalt danach auf einen der folgenden Wege um, statt weiter zu warten.

Alle vier haben gemeinsam, dass du deine Fragestellung behältst und nur den Zugang zu den Daten änderst.

Frag dort, wo du schon gearbeitet hast

Ein früheres Praktikum oder ein Nebenjob ist ein offener Kanal, auch wenn dort nichts ausgeschrieben ist. Du kennst die Abläufe schon und für den Betrieb entfällt die Einarbeitung. Geh dabei nicht über die Personalabteilung, sondern über die Fachabteilung, in der du warst.

Nimm ein Thema mit öffentlich verfügbaren Daten

Viele Fragestellungen lassen sich ohne Firmenzugang beantworten, etwa über Geschäftsberichte, Daten des Statistischen Bundesamts oder Datensätze aus Forschungsarchiven. Der methodische Anspruch bleibt derselbe, wie der Leitfaden zur empirischen Bachelorarbeit oder Masterarbeit zeigt.

Erhebe selbst, statt interne Daten zu bekommen

Mit einer eigenen Befragung brauchst du keine Firmendaten mehr. Statt einer Kooperation brauchst du eine saubere Fragestellung und genug Teilnehmende. Welche Stichprobengröße dein Verfahren verlangt, klärst du vor der Einladung. Wo du genug Leute erreichst, zeigt der Beitrag dazu, wie du Teilnehmende für deine Umfrage findest.

Verschieb den Betrieb auf die Masterarbeit

Wenn dir die Zeit davonläuft, schreib die Bachelorarbeit an der Hochschule und such dir für die Masterarbeit in Ruhe ein Unternehmen. Der Aufwand ist dort besser aufgehoben, weil die Arbeit länger dauert und der Praxisbezug mehr trägt. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag zur Masterarbeit im Unternehmen.

Fazit

Eine Bachelorarbeit im Unternehmen entscheidet sich in den Wochen vor der Anmeldung, nicht beim Schreiben. Klär zuerst die Genehmigung deiner Hochschule und bewirb dich danach parallel statt nacheinander. Wie viele Stunden pro Woche deiner Untersuchung gehören, lässt du dir schriftlich geben. Und wenn nach der selbst gesetzten Frist keine Zusage kommt, wechsle den Weg, nicht den Zeitplan.

Wie es weitergeht


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Häufig gestellte Fragen

Über fünf Kanäle, von innen nach außen abgearbeitet: den eigenen Betrieb aus Praktikum oder Nebenjob, Kooperationen des Lehrstuhls, die Jobbörse und den Career Service der Hochschule, Stellenportale wie Absolventa, Stepstone, Indeed oder LinkedIn und zuletzt die Initiativbewerbung bei Wunschfirmen. Bewirb dich parallel bei mehreren Betrieben, weil jede Absagerunde Wochen kostet.

Deutlich vor dem Anmeldetermin beim Prüfungsamt, weil vier Schritte davor liegen: Prüfungsordnung klären, Betreuung an der Hochschule sichern, bewerben und Zusage abwarten, Vertrag und Genehmigung regeln. Eine bundesweite Frist gibt es nicht, jede Hochschule regelt die Genehmigung externer Arbeiten selbst. An der Universität Hohenheim ist der Antrag üblicherweise vor Beginn der Arbeit zu stellen.

Lebenslauf, Anschreiben und nur die relevanten Zeugnisse, zusammengefasst in einer einzigen PDF-Datei unter fünf Megabyte. Leg zusätzlich ein Exposé von ein bis zwei Seiten bei, mit Fragestellung, Methode, benötigten Daten und Zeitplan. Viele Prüfungsämter verlangen ein Exposé ohnehin für die Genehmigung der externen Arbeit, du schreibst es also einmal und nutzt es zweimal.

In der Regel ja, über einen Werkstudentenvertrag, ein Praktikum oder eine Teilzeitstelle. Beim Werkstudentenvertrag und bei freiwilligen Praktika von mehr als drei Monaten gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde seit Januar 2026, ab Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Ein Pflichtpraktikum aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung ist nach Paragraf 22 Mindestlohngesetz ausgenommen.

In der Regel höchstens 20 Wochenstunden, wenn das Werkstudentenprivileg erhalten bleiben soll. Die Deutsche Rentenversicherung nennt dann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wobei die Höhe des Verdienstes ohne Belang ist. In der Rentenversicherung bleibst du versicherungspflichtig. Beschäftigungen nur in den Semesterferien sind ausgenommen, zusammen aber höchstens 26 Wochen im Jahr.

So knapp, wie es das Verständnis der Untersuchung verlangt: Branche, Größenordnung, der untersuchte Bereich und die Ausgangslage hinter der Fragestellung. Formulierungen aus Unternehmensbroschüren gehören nicht hinein, weil sie Werbung sind. Jede Angabe bekommt einen Beleg und wo die Quelle firmenintern ist, wird sie als interne Quelle gekennzeichnet.

Interne Präsentationen, Intranet-Seiten und Controlling-Auswertungen werden in der Fußnote als interne Quelle gekennzeichnet und im Literatur- und Quellenverzeichnis aufgeführt. Die Hochschule Trier nennt als Muster: Müller GmbH (2021): Überblick der Nachhaltigkeitskennzahlen, S. 14 (interne Quelle). Vertrauliche Unterlagen kommen nicht in den Anhang, nicht vertrauliche unveröffentlichte Dokumente dagegen schon.

Oft reicht die Anonymisierung: Firmenname, Standorte und absolute Zahlen werden im Text unkenntlich gemacht, die Ergebnisse bleiben vollständig. Der Leitfaden der Universität Magdeburg rät Studierenden, eine Verpflichtung zum Sperrvermerk zunächst abzulehnen, weil er auch die verfassende Person bindet. Als übliche Dauer nennt er drei Jahre. Maßgeblich ist die Prüfungsordnung der eigenen Hochschule.

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